Fakt 1: Landesgericht Salzburg unterdrückt belastende Beweis-Urkunden

Fakt 1: Landesgericht Salzburg unterdrückt Belastungsbeweise

Die nachfolgenden Fakten belegen, dass Belastungsbeweise am Landesgericht Salzburg wiederholt – also systematisch – unterdrückt werden, um bevorzugte Personen vor den Folgen ihrer kriminellen Handlungen zu bewahren.

Dieser Sachverhalt ist der Justiz bekannt.

Das Justizministerium und die Finanzprokuratur, zeigen kein Interesse den offenkundigen Amtsmissbrauch einzelner Richter und Gerichtspersonen zum Schutz lokal einflussreicher Personen aufzuklären.
Auf diese Weise werden zukünftige Schäden und unschuldige Opfer weiterer krimineller Enteignungen durch gut vernetzte Gesellschaftskreise von höchster Stelle begünstigt, anstatt diese zu verhindern.

Die Justiz versucht zu leugnen, was in ihrem Verantwortungsbereich nicht sein darf – und deckt ihre schwarzen Schafe mit allen Mitteln.

Zugegeben und öffentlichkeitswirksam verfolgt werden scheinbar nur geringfügige Verfehlungen von Gerichtspersonen.

Dies kann gerichtsintern nur als Freibrief von höchster Instanz zu immer hemmungsloserem Amtsmissbrauch im Interesse der gedeckten Gesellschaftskreise verstanden werden.

Seriöse Richter müssen wegsehen oder werden justizintern als störende Elemente aus dem Weg geräumt.

Fakten siehe Dossier: Richter Dr. Matthias Neumayr

Gegen die Verantwortlichen innerhalb des Landesgerichtes Salzburg wurde von Seiten des Justizministeriums und der Finanzprokuratur dementsprechend NIE Maßnahmen gesetzt, sodass in allen zukünftigen Fällen wieder damit gerechnet werden muss, dass belastende Beweisurkunden gegen bevorzugte Personen bei Gericht ungestraft unterdrückt werden können.

Den “Rest” machen sie sich im kleinen Kreis hinter der Bühne aus.

Wie immer wenn es in Österreich um die Freunde der Freunde geht!

Beweis: Verfahren 3 Cg 171/02g des Landesgerichtes

AM LANDESGERICHT SALZBURG WURDEN IN MEHREREN FÄLLEN NACHWEISLICH WICHTIGE BEWEISURKUNDEN IM ORIGINAL UNTERDRÜCKT.

Im Verfahren 3 Cg 171/02 wurden dem Gericht zur Begutachtung durch gerichtliche Schriftsachverständige echte Handschriften der Erblasserin im Original vorgelegt.

Die strittige „Handschrift“ im Testament besteht aus vielen deutlichen Einzelstrichen, Ausbesserungen, Haltepunkten. Die echte Handschrift unterscheidet sich davon stark. Sie ist dynamisch, zügig und über viele Buchstaben in einem Strich verbunden geschrieben. Bei der Gegenüberstellung der strittigen Testamentsschrift mit echten Handschriften im Original sind diese starken Abweichungen deutlich feststellbar. Dies haben insgesamt vier übereinstimmende, gerichtliche Sachverständige eindeutig festgestellt.

Bevor das Landesgericht Salzburg, dem von ihm beauftragten Schriftsachverständigen Rettenbacher die Akten, mit den zu vergleichenden Handschriften überlassen hat, wurden gerichtsintern alle echten Vergleichshandschriften (Nr. 18, 19 und 20)  im Original entfernt, sodass der Gerichtssachverständige Rettenbacher zu dem bestellten Gutachtensergebnis zur Entlastung der begünstigten Salzburger Verbrecher gelangen konnte.

weitere Fakten siehe: Dossier Manipulation durch Vorgutachten SV Rettenbacher >>

Dieses gerichtlich manipulierte Entlastungsgutachten ermöglichte dem Landesgericht Salzburg die Bestätigung der Testamentsfälschung zu verweigern und die betrügerische Enteignung zu unterstützen.

Um eine Wiederaufnahme und rechtskonforme Richtigstellung dieses Fehlurteiles zu verhindern, ist am Landesgericht Salzburg in der Folge auch jene einzige echte Handschriftprobe (V1) der Erblasserin Lydia Wagner aus den Gerichtsakten verschwunden, die zuvor im Akt des Straflandesgerichtes Wien zu dem belastenden Gerichtsgutachten des Sachverständigen Nicponsky geführt hat.

Fakten siehe: Dossier V1 – Ombudsstelle Justiz Oberösterreich Salzburg >>

 

 

 

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