Fakt 2: Landesgericht Salzburg manipuliert Beweise für Sachverständige

Fakt 2: Gericht manipuliert Sachverständige

Wie unter dem Pkt. „Gericht unterdrückt Belastungsbeweise“ berichtet , hat der Schriftsachverständige Dietrich Rettenbacher erklärt, dass er vom Landesgericht Salzburg wichtige belastende Vergleichsschriften zur Gutachtenserstellung nicht erhalten hat.

Der Schriftsachverständige hat in seinem Gerichtsgutachten diese gerichtlich unterdrückten Vergleichsschriften daher nicht berücksichtigt und ist auf diese Weise zu dem manipulierten Gutachtensergebnis gekommen, wonach das vorherige, belastende Gerichtsgutachten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, durch den Schriftsachverständigen Friedrich Nicponsky nicht richtig gewesen sein soll.

Nachforschungen der Untersuchungsrichterin Dr. Kail, des Straflandesgericht Wien, haben bewirkt, dass diese unterdrückten Originale der echten Vergleichshandschriften gerichtsintern wieder in den Gerichtsakt des Landesgerichtes Salzburg zurückgelegt wurden. (V) Welche Personen innerhalb des Gerichtes für diese Manipulation der Beweisurkunden verantwortlich ist, wurde jedoch nie ermittelt.

Obwohl diese wichtigen Beweise wieder beigeschafft werden konnten, hat sich das Landesgericht Salzburg eine Ergänzung des Gerichtsgutachtens des Sachverständigen Rettenbachers nicht zugelassen.

Die Tatsache, dass

Die Testamentsfälscher haben nach Studium des belastenden Gerichtsgutachtens des Straflandesgerichtes Wien zusätzliche Handschriftproben als Beweismitte für ihr Entlastungsgutachten durch das Landesgericht Salzburg gefälscht und diese gefälschten Beweismittel, als echte Vergleichshandschriften ausgegeben.

Das Landesgericht Salzburg hat diese gefälschten Vergleichschriften, als echte Handschriftproben dem SV Rettenbacher zur Gutachtenserstellung übermittelt – und dabei verhindert, dass der Geschädigte die Echtheit dieser zusätzlich gefälschten Beweismittel bestreiten kann.

Nach Bekanntwerden der Tatsache, dass zumindest einige der ungeprüft als echt angenommenen Vergleichsschriften unstrittig gefälschte Schriften waren, hat sich der Schriftsachverständige Rettenbacher selbst von seinem Entlastungsgutachten distanziert.

Trotz Wegfalls dieser einzigen Rechtfertigung für sein Fehlurteil zum Schutz der Testamentsfälscher hat das Landesgericht Salzburg eine Wiederaufnahme und Richtigstellung seines Urteiles abgelehnt.

Das justizinterne Netzwerk beschützt einmal durchgesetzte, betrügerische Enteignungen mit aller Macht.

Um weitere Bemühungen zur Richtigstellung seines vorsätzlichen Fehlurteiles zu verhindern, wurde am Landesgericht Salzburg danach jene zentrale echte Vergleichssschrift V1 unterdrückt, aufgrund derer das Straflandesgericht Wien, die Testamentsfälschung gutachterlich zweifelsfrei feststellen lassen konnte.

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