Fakt 6: LG Salzburg widerspricht zum Schutz befreundeter Täter willkürlich 2 rechtskräftigen Urteilen und Gerichtsgutachtern
In dem Gerichtsverfahren 16 Cg 95/02b vor dem Landesgericht Korneuburg haben sowohl der Gerichtsgutachter Prof. Dr. Sobotka, als auch der renommierte gerichtlich beeidete Schriftsachverständige Dkfm. Dr. Werner Brandner, massive Fälschungsmerkmale der Testamentsschrift festgestellt. Diese Fälschungsmerkmale wurden im Zuge dieser Gutachten durch starke Schriftvergrößerungen und forensischen Bewegungsanalysen jedes einzelnen Striches so deutlich dokumentiert, dass kein unbefangener Richter mehr den geringsten Zweifel an dieser Fälschung haben konnte.
>> Siehe Schriftvergrösserungen mit Bewegungsanalysen.
Insgesamt haben daher drei führende Schriftsachverständige Österreichs die Testamentsfälschung eindeutig bestätigt und das vom LG Salzburg manipulierte Gegengutachten des SV Rettenbacher nach eingehender Prüfung gutachterlich als sachlich völlig unhaltbar befunden.
Das Landesgericht Korneuburg hat daher in einem Urteil rechtskräftig festgestellt, dass das ursprüngliche Gerichtsgutachten des Straflandesgerichtes Wien, des Sv Nicponsky völlig richtig war, in dem er die vorliegende Testamentsfälschung bereits im Jahr 1997 eindeutig festgestellt hat.
Auf diesen drei übereinstimmenden Sachverständigengutachten und dem Urteil des Landesgericht Korneuburg aufbauend, hat auch das Bezirksgericht Wr. Neustadt in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass dieses Testament gefälscht ist.
Drei Schriftsachverständige und zwei Gerichte haben die Frage dieser Urkundenfälschung demnach eingehend sachlich geprüft und die Fälschung des Testamentes zweifelsfrei festgestellt.
Trotzdem stellt sich das Landesgericht Salzburg gegen diese rechtskräftigen, objektiven Urteile und Sachverständigengutachten, indem es ein gegenteiliges Urteil zum Schutz der einflussreichen Täter einzig auf das – von ihm selbst – manipulierte Gegengutachten des SV Rettenbacher stützt.