Übergutachten SV Prof. Dr. Sobotka zur Feststellung der Testamentsfälschung lt. Gerichtsgutachten SV Nicponsky – ON 94 – 16 Cg 95/02b LG Korneuburg

Anmerkung:

Der Gerichtssachverständige des Landesgerichtes für Strafsachen Wien SV Friedrich Nicponsky hat in seinem Gutachten ausgeführt,
dass die Fälschungsmerkmale dieser gefälschten Handschrift unter dem Stereo-Mikroskop deutlich sichtbar werden.

Das Landesgericht Salzburg hat dieses belastende Gerichtsgutachten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als unrichtig verworfen und – ohne jede sachliche Grundlage – per Urteil die  Echtheit des gefälschten Testamentes zum Schutz der einflußreichen Salzburger Testamentsfälscher festgestellt.

Aufgrund der Feststellung des LG Salzburg, wonach die Feststellungen der Schriftfälschung  im Gerichtsgutachten des SV Nicponsky unrichtig wären, musste der Schriftsachverständige Prof. Dr. Werner Sobotka in einem gerichtlichen Übergutachten alle Fälschungsmerkmale der Testamentsfälschung, die der Gerichtsgutachter SV Nicponsky in seinem Gutachten für das Straflandesgericht Wien aufgezeigt hat, im Verfahren 16 Cg 95/02b des Landesgerichtes Korneuburg neu überprüfen.

Der SV Prof. Dr. Werner Sobotka konnte in seinem gerichtlichen Übergutachten alle vom SV Nicponsky festgestellten Fälschungsmerkmale bestätigen und hat dadurch selbst ebenso die zweifelsfreie Fälschung des strittigen Testamentes Lydia Wagner  bestätigt.

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