Übergutachten gerichtl. beeideter Schriftgutachter Komm. Rat Dkfm. Dr. Walter BRANDNER – Bestätigung der Testamentsfälschung wie im Gutachten von SV Nicponsky – Gutachten SV Rettenbaecher ist mangelhaft und falsch

Anmerkung:

Der gerichtlich beeidete Schriftsachverständige Komm. Rat Dkfm. Dr. Walter Brandner hat in seinem Übergutachten, die sich widersprechenden Befunde und Gutachtensaussagen zur Feststellung der Fälschung des Testamentes “Lydia Wagner” zwischen dem Gerichtssachverständigen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Herrn SV Amtsrat NICPONKY und dem Entlastungsgutachten des Landesgerichtes Salzburg durch den SV Dietrich Rettenbacher im Detail wissenschaftlich analysiert und ist zu seinem Gutachtensergebnis gekommen, wonach der SV Niponsky die Fälschungsmerkmale der Testamentsschrift RICHTIG erkannt und zu einem RICHTIGEN ERGEBNIS gekommen ist.

Gleichzeitig hat dieses Übergutachten eindeutig fachlich nachgewiesen, dass  alle Gegenargumente des SV Rettenbacher  FALSCH UND WISSENSCHAFTSWIDRIG sind und dessen Feststellung der angebliche Echtheit dieses Testamente jeder objektiven Grundlage entbehrt.

Ergebnis Übergutachten durch Schriftsachverständigen  Komm. Rat Dkfm. Dr. Walter Brandner zum Schriftgutachten der SV Rettenbacher:

 Für die Feststellung der Identität des Schreibers/der Schreiberin ist NICHT die Anzahl von übereinstimmenden Merkmalen maßgeblich, sondern der Nachweis, dass keine unbegründbaren Abweichungen vorliegen.

Da eine umfassende Prüfung in dieser Hinsicht nicht vorgenommen wurde, zumindest ist eine solche aus dem Gutachten nicht ersichtlich, ist schon die Erhebung der Befunde unzureichend.

Da das Gutachten auf unzureichenden Erhebungen aufbaut, sind sowohl das Ergebnis als auch der Wahrscheinlichkeitsgrad der Aussage wissenschaftlich nicht fundiert.

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