Rechtsanwalt Zusammenfassung Nachweis Fälschung Verlassenschaftsvollmacht “Kuppelwieser” für Barbara Hirschbäck Mayer Rieckh Humanic mit Beweisurkunden

Die nachfolgenden anwaltlichen Ausführungen belegen, dass der Plan zur Ermordung von Lydia Wagner im Jahr 1993 und der dadurch ermöglichte Verlassenschaftsbetrug seit November 1989 verfolgt wurde.

Im Text des gefälschten “Testamentes” Lydia Wagner  wird folgendes Legat verfügt:

An Pater Kuppelwieser, Missionar,
oder dessen bevollmächtigten Vertreter
zum Aufbau seiner Mission ÖS 100.000,-“

Ungewöhnlich ist bereits dieser ausdrückliche Hinweis auf einen “bevollmächtigten Vertreter”.

Abgesehen von der Tatsache, dass ohnehin jedermann- unabhängig vom Testamentstext- einen Vertreter bevollmächtigen
kann, fehlt dieser Hinweis im strittigen Testament auch bei sämtlichen anderen genannten Personen.

Mit Schreiben vom 7.3.1994 hat Fam. Höfer daraufhin die beiliegende Vollmacht von Pater Kuppelwieser vom 20.11.1989 mit folgendem Wortlaut
vorgelegt: –·.

,,Hiemit bevollmächtige ich Frau Barbara Hirschbäck, geb. 6.8.1934,
wohnhaft in 5705 Zell am See-Thumersbach, Thumersbacherstr. 86 mich
als Legatsempfänger in jeder Hinsicht vor Behörden, Ämtern und
Gerichten in der Erbschaftsangelegenheit nach Frau Lydia Wagner, geb.
4.10.1926, wohnhaft 5705 Zell am See-Thumersbach, Schiffergasse 1 zu
vertreten.
True Signature certified by:

Diese Vollmacht ist mit dem Stempel einer südafrikanischen Polizeistation vom 20.11.1989 versehen.

Gemäß einer Erklärung des südafrikanischen Botschafters bestätigt der zusätzlich beigefügte Beglaubigungsstempel jedoch
NICHT wie vorgetäuscht die Echtheit der Unterschrift von Pater Kuppelwieser,
sondern lediglich die Übereinstimmung der Kopie dieser Vollmacht, mit einer ansonst ungeprüften Vorlage.

Mit dieser gefälschten Vollmacht hat Barbara Hirschbäck (Mayer Rieckh / Humanic) das im strittigen Testament
vermachte Legat in der Höhe von ATS 100.000,- eingeklagt und gegen die spanische Alibi-Erbin aus dem gefälschten Testament ein Versäumungsurteil erwirkt.

Mit diesem – im betrügerischen Zusammenwirken erlangten – Urteil hat Barbara Hirschbäck gegen die Verlassenschaft Lydia Wagner Exekution gefiihrt und einen Betrag von
ATS 150.370 vereinnahmt.

Nachdem es dem betrogenen Alleinerben gelungen ist Herrn Pater Kuppelwieser in Südafrika ausfindig zu machen, hat diesem das Österreichische Außenministerium das
beiliegende Schreiben des Österreichischen Botschafters in Südafrika mit folgender

eidesstattlichen Erklärung des Missionars Pater Kuppelweiser

übersandt.
In dieser Erklärung stellt Pater Karl Kuppelweiser ausdrücklich fest, dass er

“weder einer Privatperson aus Zell am See, noch einem Rechtsanwalt in Zell am See
jemals eine Vollmacht erteilt hat”

um ihn als Legatsempfänger in der Erbschaftsangelegenheit nach Lydia Wagner zu vertreten.
Weiters erklärt P. Kuppelwieser, dass er

“nie jemanden beauftragt und bevollmächtigt hat, ein Spendenlegat
aus dem strittigen” Testament”

der Lydia Wagner vom 21.5.1991 in seinem Namen zu klagen und gegen den Verlassenschaftskurator
auf dem Exekutionsweg einzutreiben.

Diese eidesstattliche Erklärung beweist zweifelsfrei, dass die von Fam. Höfer im Zusammenwirken mit Barbara Hirschbäck vorgelegte angebliche
Vollmacht des Pater Kuppelweiser gefälscht ist.

Pater Kuppelwieser hat auch bestätigt, dass er die in seinem Namen kassierten Gelder niemals erhalten hat.
siehe: Erklärung von Pater Kuppelwieser vom 27.6.2003

Der Österreichische Botschafter in Südafrika, Herr Dr. Spallinger, gibt in seinem Schreiben sogar Hinweise auf
das Vorliegen eines jahrelangen gewerbsmäßigen Spenden-Betruges – durch oder im Umfeld – von Barbara Hirschbäck.

Anmerkung:

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