Aktendossier zu Testamentsfälschungsverfahren  3 Cg 171/02g Landesgericht Salzburg, Richter Dr. Schmidbauer und Dr. Schütz

Gerichtsakte, Beilagen, Korrespondenz

>> 3Cg 171/02g (früher 2 Cg 237/96) Landesgericht Salzburg –

FESTSTELLUNG DER UNGÜLTIGKEIT EINES TESTAMENTES

GERICHTSAKT

ON 1: Klage 2 Cg 237/96 v des LG Salzburg 

ON 13: BG Zell Aktenanforderung RA Schuberth für Hirschbäck/Mayer-Rieckh

Eingang Strafakt 27d Vr bei Dr. Schmidbauer  It. ON 62 von Untersuchungsrichterin Fr. Dr. Kail

ON 19: Verhandlung Protokoll

Zeugenaussage der Hauptverdächtigen Elisabeth Höfer:
1.) Testament persönlich direkt von Erblasserin erhalten
(= unmöglich, da It. Schriftgutachten SV Nicponsky das Testament, nicht von Erblasserin geschrieben wurde)
2.) Elisabeth Höfer ist geistig und körperlich gesund: dh. delikts- und verhandlungsfähig

Eingabe an StA-Wien wg. Anklage gegen die Testamentsfälscherin Elisabeth Höfer

vollständige Beweisführung zur Testamentsfälschung durch Höfer eingebracht – seither
Aktenübersendung durch Dr. Schmidbauer blockiert.
ON 22: Vorlage Gerichtsgutachten LG Strafsachen Wien

Gutachten und alle bis dahin eingebrachten Schriftsätze an LG für Strafsachen Wien
ausdrücklich zum Zivilakt als Beweis geführt: Späteres Update, damit alle Schriftsätze ans
Straflandesgericht Wien und StA auch Akteninhalt in Salzburg werden.

ON 23: vorb. Schriftsatz Buchgraber

Höfer und Dr. Radlgruber sollen aussagen, (Anm: die Tasache, daß die frühzeitige
Suspendierung von Notar Radlgruber nicht freiwillig geschehen ist, wird kaum beweisbar
sein – bei Disziplinarverfahren erfährt man nichts über verhängte Strafen)

ON 24: Bestellung RA Dr. Sedlazeck

Als Beilage Schreiben Berger an RAK vom 10.6.1998 mit Umbestellungsgründen und
kompletter Verdachtsliste gg. Höfer It. Schreiben des Klägers an Dr. Berger vom 7.6.1998.   Dh.
Dr. Schmidbauer und SV kannten Hintergrund.

ON 25: Urgenz Strafakt 27 d Vr 8264/96 Wien

ON 26: Verhandlung- & Protokoll 
Urkundenvorlage:
./A: Schreiben Höfer 20.5.1994: Testament in Kopie von Erblasserin erhalten (= unmöglich)
./B: Bericht Sicherheitsbüro Wien 13.10.1997: Polizeieinsatz wg. Fuentefria
./C AV Sicherheitsbüro Dr. Scherz: Auftrag UR Einvernahme Fuentefrie wg. gef. Testament
./D Polizeibericht Flucht Fuentefria 14.10.1997
./E Einstellungsanzeige verleumderische Anzeige Farn. Höfer aus 1988
./F Gutachten LG Strafsachen Wien über Fälschung vom 13.7.1997: GEFÄLSCHT
./G Testamentstext in Maschinschrift;

Bestreitung des Gutachtens des Straflandesgerichtes wegen angeblich mangelhafter Vergleichsschrift
Zeuge SV Nicponsky des LG Strafsachen Wien beantragt,
Einvernahme Zeuge em. Notar Radlgruber: sagt nichts wg. Verschwiegenheitspflicht,
gibt ausser Protokoll an, daß er ohnehin nichts von Testament weiß;
KV-Vorbringen zum Beweis der Testamentsfälschung:
1.   falsche Anschrift Alleinerbin im Testament,
Beweis:

./H Schreiben 28.1.1989;
./I Erblasserin Notiz der Erblasserin mit Kenntnis richtiger Tel.Nre. = richtige Adresse
./J drei Brief-Kuverts mit richtiger Adresse Fuentefria,
daher neue, richtige Adresse war der Erblasserin nachweislich bekannt
2.  falsche Bezeichnung erbl. Liegenschaft EZ 809 im Testamen statt richtig EZ 882:
Erblasserin hat 20 Jahre hindurch immer die richtige EZ 882 verwendet

Beweis:
./K:  3 Urkunden der Erblasserin zum Beweis der Verwendung der richtigen EZ 882 durch
die Erblasserin selbst

Bestellungsbeschluß SVRettenbacher
Zeuge Dr. Höfer jun.  nicht erschienen,  neuerlich beantragt
ON 27: Bekanntgabe und Vorlage 

 
Bekanntgabe:
ad falsche Adresse im “Testament” aus 1991: Übersiedlung der Alleinerbin aus Testament
an neue Adresse bereits am 23.4.1989 – also 2  Jahre  VOR   Testament!
Erblasserin war diese richtige Adresse seit 1989 bekannt.  Erklärung Post noch jahrelang an alte Adresse = Blödsinn, da APDO (Postfach) hier wie dort.
Zu falscher EZ 809 im “Testament”: keine Erklärung.
Vorlage:
3 als “Originalbriefe” bezeichnete Urkunden für SV (in GA: V11, V12,V13,V14,V15, V16)
= erkennbareFälschungen – gleich wie Testament
Erklärungsversuch für Schriftunterschiede :
in ON 27: Hinweis auf Sehenentzündungen der Hand und   beide   Arme gebrochen !!
gerissene Sehne zwischen Daumen und Zeigefinger, daher Hand in Gips (It. “Brief-Text)


ON 29: Schreiben Elisabeth Höfer an Richter: EZ 252  

      
Höfer legt Dr. Schmidbauer Schreiben des Klägeres vom 15.9.1998 zum gemeinschaftlichen Verkauf der
Liegenschaften EZ 252 Zell am See vor. Alle Angaben falsch: Wahrer Wert siehe
Belastungen im Grundbuch = zig Mios.  Wozu ?; andere Schreibmaschine (!). Richter hat
Parteien nicht über Kontakt zu Zeugin Höfer informiert und Unterlagen nicht weitergegeben
Befangenheitsgrund Dr. Schmidbauer It. Dr. Sedlazeck gern ZPO.


ON 27 StA Wien Eingabe Fälschung Schriftproben   

Nachdem die von den Beklagten vorgelegten Schriftproben deutlich als Fälschungen
erkennbar waren, wurde dieser Umstand am 28.8.1998 in einer Eingabe an die StA Wien
bekannt gegeben und echte Originalschriften aus dem gleichen Zeitraum direkt der StA
Wien im Original übergeben.


ON 28: Bekanntgabe, Beweisantrag

Bekanntgabe: Niederlegung wg. gestohlenen S 50.000.— für P. Kuppelwieser, die dieser nie erhalten hat. (- neue Bestätigung v Kuppelwieser, daß Höfer die S 50.000.— nicht wie
behauptet an ihn bezahlt hat ist am 19.8.1999 eingegangen), Verleumdungen Höfer,
Behauptung einer Drohung die nie stattgefunden hat, (Höfer hat Kenntnis, daß dies unwahr)
Entlastungsversuch Fuentefria wg. “Testament”:
am 10.6.1993 Testament, direkt und persönlich an Höfer übergeben.
zit: “mit derBitte es sicher aufzubewahren und   im   Falle
ihres   Ablebens   dem   vom   Gericht   zu   bestellenden
Gerichts kommissär   zu   übergeben.”
Anmerkung: Erblasserinwar   am   10.6.1993   It.    K H   Zell
im   Koma   und kommunikationsunfähig !!!!.
AV Dr. Schmidbauer – Akt an SV Rettenbacher
AV 109/98: Beschluß: Akt dem Herrn SV Dietr. Rettenbacher zur GA-Erstellung.
Frist Vorlage der Vergleichsschriften jedoch erst 5.10.1998
Vfg Dr. Schmidbauer:KV+ BV: Originale vorlegen

ON 30: SV Rettenbacher nur Akt 2 Cg erhalten, keine Schriften im Original 

SV erhält nur Erhalt Akt 2 Cg 237/96v, nicht aber den bei Dr. Schmidbauer befindlichen
Strafakt 27 d Vr mit der Original-Vergleichsschrift des SVNicponsky),   Beweis: Fordert
Originale von Testament und der Vergleichsschrift des GA Nicponsky an ! (Datum
Faxkopfzeile: September 1998 ?!)

ON 31: Anträge, Urkundenvorlage RA. Dr. Sedlazeck
Beilagen:
./L: 3 Orginalschriftproben 1991-1993 für SV in Kopie
Antrag Beischaffung Originale zu ./L von StA Wien

./M: Handelsreg. Auszug “Viajes Velimar S.A.” Barcelona : Insolvenz und Verschuldung
Fuentefria erst 1992 eingetreten.

Testamentstext 1991 bezieht sich also auf diese Situation – “sollte Fuentefria Erbe nicht antreten können oder wollen, Ersatzerbe Höfer” Beweis Fälschung entstand nach 1992 ! und Höfer als eigentlicher Erbe geplant, dh. Erblasserin hat Druck von Höfer
für gewünschtes Testament trotz Krankheit nicht nachgeben.
Fälschung wahrscheinlich erst 1993.
Vorbringen Kuppelwieser – Bevollmächtigungskonstruktion:
./N Vollmachtsvorlage Hirschbäck-Kuppelwieser durch Höfer 7.3.1994
./O Vollmacht “Hirschbäck-Kuppelwieser” 20.11.1989
./P Bestätigung Südafrikanische Botschaft: Stempel auf Vollmacht und Text falsch.
Vorbringen Kuppelwieser Spendenkonto in Raika Bramberg war bekannt, gefälschte
Vollmachtskonstruktion “Kuppelwieser-Hirschbäck” daher abwegig.
./Q Zahlungsbestätigung Erblasserin an dieser bekanntes Spendenkonto ” Kuppelwieser”
Vorbringen: Erblasserin hat immer richtige EZ 882 Waldhauesen verwendet:
./R: Aufstellung Vermögenssteuer 1.1.1989 mit richtiger EZ 882, It. Handschriftvermerk
von Erblasserin verfaßt und Beweis richtige EZ verwendet.
03.10.98    FRIST URKUNDENVORLAGE GUTACHTEN

ON 32: Mitteilung und Antrag  RA. Dr. Sedlazeck

Testament Original im Bg Donaustadt, Bekanntgabe: vorgelegte Vergleichsschriften der
Beklagten aus ON 27 sind gefälscht und widersprechen im Schriftbild krass den echten
Originalschriften, Antrag: auch Begutachtung auf Fälschung der Vergleichsschriften

ON 33: Bekanntgabe Fuentefria  RA Dr. Buchgraber
Schutzbehauptung: F. hat nie über” Testament” verfügt, weiß nichts.

ON 34:(FEHLTE) RÜCKFORDERUNG Akt 2 Cg vom SV   Dr. Schmidbauer

Akt 2 Cg 237/96 zur GA Erstellung seit 21.9.1998 bei SV-jedoch OHNE ORIGINAL
TESTAMENT UND OHNE ECHTE VERGLEICHSSCHRIFT AUS GA DES SV
NICPONSKY. Auch Strafsakt 27d Vr mit anderen Schriftproben nicht an SV übergeben.
Dh. SV Rettenbacher hatte noch keinerlei Originale gesehen, bevor er Gutachten ON 35
abgab.                       Rückforderung der Akten ohne GA kann nur Zwang zur ungeprüften,

schriftlichen Festlegung – wie in ON 35 erfolgt – bedeuten. GA fürchtete ohne Festlegung in
ON 35 nachweislich um zumindest S 40.000- Honorar.

ON 35: Vorgutachten SV Rettenbacher – ohne Original-Schriften 
Feststellung Vorgutachten ohne jedes Original: Testament echt, unmöglich da It. SV
Nicponsky Fälschung nur am Original unter Mikroskop erkennbar, = Befangenheit SV.
Dieses GA den Parteien nicht It. ZPO Parteien zugestellt = It. RA Sedlazeck Befangenheit
Dr. Schmidbauer, Wozu schreibt SV Rettenbacher überhaupt so ein Vorgutachten, noch
bevor alle Urkunden vorgelegt werden konnten ?? Warum werden ihm alle Akten wieder
weggenommen, sobald er die Originale und echten Handschriften gesehen hat und das
Gutachten unterbrochen ??

ON 36: (FEHLTE) Anforderung Dr. Schmidbauer Testament, in Wien
erst nachdem sich SV mit Vorgutachten ON 35 – ohne Original Testament und
Vergleichsschrift festlegt hat – fordert Dr. Schmidbauer Testament im Original an.  Der
gewünschte Ausgang des GA wurde fixiert, bevor irgendwelche Originale an SV
Rettenbacher übergeben wurden.

ON 37: Beweisantrag, Urkundenvorlage RA. Dr. Sedlazeck
bereits als Fälschung angezeigter und bestrittener Vergleichsbrief der Erblasserin 19.3.1993
(V12) als Fälschung bewiesen, da die im Brief angesprochene Handverletzung   It.
Krankenhausrechnung gar NICHT DIE SCHREIBHAND betraf 
=   neuer Fehler der
Fälscher.     Beweis: Rechnung KH Mittersill: Ruptur der LINKEN Daumens vorgelegt

Antrag Ing. Nehringn StA Wien: Originale nach Slbg.
AV Dr. Schmidbauer: Testament, wird morgen übermittelt, BG Donaustadt
ON 38: FEHLT
Fr. Schedy Abt. 2, Eingang Testament ok
ON 39: Äusserung RA Dr. Buchgraber zu ON 37
Ausrede: es wäre gar nicht die Schreibhand gemeint gewesen .Ist UNWAHR: Brief mit
zittriger, gefälschter Schrift:: zit Brief:” Meine Behinderung zu allem noch dazu kannst Du dir
nicht vorstellen. Jetzt reicht das Schreiben.”
Brief Dr. Sedlazeck.: UR Dr. Kail:Bitte Origale V18, V19, V20 nach Salzburg
Schreiben RA Dr. Sedlazeck vom 9.12.1998:
1.   Tel. mit UR Dr. Kail:
Originale unserer Schriftproben (It. SV: V18, V19, V20) wurden von der Abt. 27 bereits direkt an Dr. Schmidbauer gesandt.
2.  Dr. Schmidbauer hat alle Eingaben des Klägers für die Gutachtenserstellung
NICHT AN DEN SV WEITERGEGEBEN !! Dies betrifft:

ON31 vom 2.10.1998!
ON32vom 8.10.1998!
ON37vom 12.11.1998!

3.  Richter Dr. Schmidbauer teilt RA Dr. Sedlazeck mit, daß
zit: der Richter den SV angewiesen habe, mit der Gutachtenserstellung
– NOCH – NICHT ZU BEGINNEN”!!!

Dr. Schmidbauer täuscht RA Dr. Sedlazeck, indem er diesen falsch informiert
1.) indem er Gutachten ON 35 vom 10.11.1998 nicht übergibt und nicht informiert
2.) indem er behauptet, er habe SV angewiesen mit GA-Erstellung noch nicht zu beginnen
(in ON 42: bestellt Dr. Schmidbauer nur mehr Fertigstellung des GA It. ON 35 !!)
Eingang Schriftproben It. UR Dr. Kail in Sbg
It. Bericht von UR Dr. Kail an RA Dr. Sedlazeck wurden alle danach verschwundenen
Schriftproben im Original direkt an Herrn Dr. Schmidbauer geschickt, (-siehe Schreiben Dr. Sedlazeck vom 9.12.1998)   Betrifft It. SV: V18 = aus 1990, V19 = aus 1993, V20 = aus 1991

ON 40:(FEHLTE) Aktenübersendung an OLG Linz
Eingang Anforderung OLG Linz 28.12.1998,
Übersendung aller Akten sofort am 30.12.1998
Vermerk auf ON 40 “inkl. Beiakt – Kasten”

Abt. 2, Akt seit 29.12. bei OLG Linz
Grund: Disziplinarverfahren gg. Notar Dr. Hacker wg. absichtlich falscher Namensangabe in Todfallsaufnahme etc.

ON 41 :(FEHLTE) Akt samt Beiakt v. OLG zurück                      Dr. Schmidbauer
ON 42: (FEHLTE) Akt wieder an SV Rettenbacher mit ausdrücklichem Hinweis auf Vorgutachten ON 35
Akt an SV mit Hinweis auf ON 35 = Vorgutachten, ohne Originale,
am 1.6.1999 erstmals Übersendung des Original-‘Testamentes” an SV
FERTIGSTELLUNG des GA (ON 35 -ohne Originale) verlangt
22.06.99     Akt + Untersuchungsakt 27 d wieder an SV                                Dr. Schmidbauer
Die Gutachtenserstellung wurde extra für ein absolut unwichtiges Nebengeschehen in Linz
unterbrochen.
ON 43: nachgesandte Bitte an OLG Linz
vom OLG Linz nach Disziplinarverfahren Notar Hacker nachgesandt.   
ON 45: Gutachten Rettenbacher
ON 44: AV: der Akt seit 2.6.1999 bei SV Rettenbacher
EDV-Registerausdruck: “Beiakten mitgesendet” – dh. Strafakt 27 d Vr war jedenfalls beim
SV! AV am 27.7.99 angelegt ! Wozu ? Nachdem am selben Tag Gutachten schon
eingegangen,  wg. gestohlener Originalschriften ?!

ON 45: SV Gebühren: 33.770.–
Aktenstudium 4 Bände: dh. Strafakt auch bei SV Rettenbacher
ON 46: Beschluß Dr. Schmidbauer 14 Tage Stellungnahme zu GA Rettenbacher
ON 47:(FEHLTE): Aktenübersendung 2 Cg 237/96  an BG Baden anstatt an LG Strafsachen Wien
Akt 2 Cg 237/96 wird auf Anforderung des BG Baden prompt nach Baden übersandt. Die
lange zuvor eingelangten Aktenanforderungen des LG für Strafsachen Wien und der StA
Wien werden jedoch weiter ignoriert.
ON 48: Antrag Ladung SV, Fristverlängerung RA. Dr. Sedlazeck
ON 50: FEHLTE: Anforderung 27Vr8264/96
ON 49: Antrag Fristverlängerung RA. Dr. Sedlazeck
ON 52: Antrag des Klägers auf Aktenübersendung an StA Wien
Schreiben an Dr. Schmidbauer persönlich mit Hinweis auf die erfolgte Aktenanforderung
durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Vfg.Dr. Schmidbauer auf ON 52: Strafakt wird NICHT retourniert
Fehlinformation: angeblich bei 26 Vr 1393/98 der StA Salzburg = üble nachrede Höfer.
Dieser Akt schon 1998 eingestellt, seidem keine Erhebungen mehr.
ON 54: Rsb- Rückschein f. Note 21.9.
ON 51: Vfg Dr. Schmidbauer: Strafakt wird NICHT retourniert
Vfg: Antwort an das LG für Strafsachen Wien, Akt kann derzeit nicht retourniert werden =
Beweis Aktenanforderung durch LG für Strafsachen Wien zur Wiederaufnahme gg. Höfer


ON 55: Antrag Ablehnung SV Rettenbacher wg. Mängel und Befangenheit, Antrag neues Gutachten 
Kontakaufnahme SV-Höfer, verschwunden Originalurkunden, Überschreitung GA-Auftrag
zugunsten Höfer, falsche Schreibmachine verglichen, Antrag SV-Abbestellung, grundlos
unterstellte Echtheit strittiger Schriftproben, Widersprüche mit GA des LG Strafsachen
Wien, Antrag Bilddateien für Fragenkatalog
vorgelegte Bescheinigungsmittel:
Privatbrief an Höfer wg. betr.  Liegenschaftsverkauf vom 15.9.1998
Antrag an StA Wien vom 26.11.1998 (falsch – richtigstellen)
Schriftprobe Schreibmaschine Dr. Höfer jun. für falsche Vollmacht Hirschbäck Schreiben
Dr. Sedlazeck 9.12.1998 (AV Tel. U Richterin Dr. Kail: Originale an Dr. Schmidbauer gesandt
– im akt aber nicht erwähnt
ON 56: Vfg Dr. Schmidbauer. Stellungnahme des SV zu ON 55
??? Es wird um Mitteilung des SV ersucht, welche Unterlagen allenfalls noch benötigt
werden. ??
ON 53: Rücksendung Beiakt

ON 57: Brief an Dr. Schmidbauer, Fälschungen
Vorlage Bestätigung Kuppelwieser 29.8.1999: kein Legat erhalten, kennt Vollmachtnehmer
Hirschbäck, Dr. Schuberth nicht, Betrug, Vollmacht “Kuppelwieser-Hirschbäck” gefälscht.
Indizienkette: Warum legt Höfer diese gefälschte Vollmacht zugunsten Fr. Hirschbäck zu
den Gerichtsakten und gibt sie nicht an Fr. Hirschbäck klarer Indizienbeweis der
Testamentsfälschung
auf ON 57: VfgDr. Schmidbauer: Akt + Strafakt vorlegen
ON 58: FEHLT !!
ON 62: Anforderung UR Dr. Kail 2 Cg 237/96 + 27d Vr-Akt
neuerliche Aktenanforderung 2 Cg 237/96,                                                               Akt
27d Vr 8264/96 seit 20.1.1998 in Slbg. !!!
ON 59: Äußerung des SV Rettenbacherzum Ablehnungsantrag
zu Ablehnung:

  1. Kontaktaufnahme Höfer direkt zu Dr. Schmibauer, nicht zu ihm (= Befangenheitsgrund
    Dr.  Schmidbauer – da übergebene Unterlagen nicht an Parteien geleitet – It. Dr. Sedlazeck)

  2. Originale sind tatsächlich verschwunden: Cg-Akt und Strafakt von SV durchsucht

  3. GA Überschreitung von Dr. Schmidbauer angeordnet
    zu GA-Ergänzung

  1. Angabe welche Vergleichsschriften wirklich echt sind !

  2. Vorlage übriger Vergleichsschriften, wenn vorhanden !

Übergabe Bilddateien zur Überprüfung wird abgelehnt – technische Begründung falsch.
ON 60: Beschluß Dr. Schmidbauer Stellungnahme zu ON 59
ON 63: Akteneinsicht GN, Strafakt nach Wien
ON ?: Stellungnahme ON 59, Fristerstreckung
ON ?: Erkl. RA Dr. Gietzinger zu ON 59 : Befangenheit SV Rettenbacher.

Feststellung: alle unsere Originalhandschriften sind beim SV verschwunden !!!,

Ablehnung wg. Vorgutachten 10.11.1998 – ohne Testament im Original je gesehen zu
haben und It. SV des LG Strafsachen Fälschung nur unter Mikroskop sichtbar.

Echtheit Schriftproben Höfer ungefragt und ungeprüft unterstellt,

Verwendung 87 % strittige Schriften untereinander,

Antrag Überprüfung richtige SM Höfer jun. für falsche Vollmacht Hirschbäck,

Beweis Durchlichtfälschung: 2 Zell am see aus Testament,

Bindungsgrad: 77% lange Bindung im Original, nur 1% bei  strittigem Testament



Akteneinsicht des Klägers am BG Zell, aussortierte Aktenteile ergänzt:

    
Obwohl am 15.11.1999 eine komplette Aktenkopie angefordert und verrechnet wurde,
fehlten gezielt ausgesuchte Aktenteile, aus denen die Manipulation des Gutachtens des Schriftsachverständigen Rettenbacher durch das Landesgericht Salzburg offenkundig wird.
Die Auswahl dieser unterdrückten Aktenteile gibt genaue Aufschlüsse über die Gutachtensmanipulation durch Richter Dr. Schmidbauer zum Schutz der Testamentsfälscher.

Folgende ONs wurden vom Landesgericht Salzburg aus dem Gerichtsakt entfernt: ON 34, 36, 40, 41, 42, 47, 50, 58

ON 69: Stellungnahme zu Erklärungen des SV Rettenbacher, Anzeige neuer Mängel im Gutachten SV Rettenbacher, RA Dr. Gietzinger

ON 72: Stellungnahme zu Motiv Höfer für Testamentsfälschung und Beweis Fälschung Vergleichsschrift V 17

Nachweis einer von Höfer gefälschten Zahlungsbestätigung über S 250.000.–

Nachweis einer weiteren Unterschriftsfälschung durch Elisabeth Höfer

keines dieser bekannt gegebenen Sachverhalte über Offizialdelikte wollte die Justiz untersuchen

ON 93: Tagsatzung Protokoll: Erörterung Gutachten durch SV Rettenbacher

SV Rettenbacher gibt zu Echtheit der Vergleichsschriften ohne Rückfrage oder eigene Prüfung einfach angenommen und seine Gutachten zugrunde gelegt zu haben. (= gesetzwidrig)

Ablehnung Richter Dr. Schmidbauer wegen Befangenheit, RA Dr. Spielbüchler

wegen eingestandener Beratung der Beschuldigten Höfer in der aktuellen Streitsache

Ablehnung Richter Dr. Schmidbauer wegen Befangenheit, RA Dr. Gietzinger

wegen Vereitelung der Strafverfolgung gegen B. Hirschbäck / Mayer-Rieckh und Höfer

Schreiben Justizministerium – Dr. Pürstl wegen verhindertem Strafverfahren gegen Hirschbäck / Mayer-Rieckh:

Wiederaufnahme Strafverfahren gg.Hirschbäck / Mayer-Rieckh nur wegen Aktenblockade durch LG Salzburg nicht möglich

Aufstellung durch Untersuchungsrichterin Dr. Kail über 9 Aktenanforderungen, die vom LG Salzburg ignoriert wurden

ON 115: Ablehnung Richter Dr. Schmidbauer wegen Befangenheit

wegen einseitiger Manipulation des Gerichtsaktes durch den Richter Dr. Schmidbauer und

wegen persönlicher Angriffe des Richters auf die Grundrechte des Klägers und dessen Gattin

ON 126: Ablehnung SV Rettenbacher wegen Befangenheit und massiver Gutachtensmängel

>> Detailanalyse zu Fehlern im Gutachten des SV Rettenbacher

ON 136: Urkundenvorlage Schlussbericht Krankenhaus Zell am See

Die vorgelegten Krankenhausberichte beweisen, dass die Schutzbehauptung der Beschuldigten Höfer jedenfalls falsch sind, die behauptete das gefälschte Testament von der angeblichen Erblasserin persönlich erhalten zu haben. Zum angegebenen Zeitpunkt lag die angebliche Erblasserin im Koma und war nachweislich nicht kommunikationsfähig.

ON 137: Aktenvermerk zu monatelangem Verschwinden des gesamten Gerichtsaktes

ON 178: Bestellung des Sachverständigen Prof. Dr. Werner Sobotka zum gerichtlichen Schriftsachverständigen

ON 179: Stellungnahmen zu unrichtigen Darstellungen in Beschluss ON 178

ON 183: Protokoll der Tagsatzung vom 15.10.2007

neuer Verhandlungsrichter nach Abberufung Dr. Schmidbauer wegen Befangenheit durch Oberlandesgericht Linz

Verhandlungsrichter Dr. Schütz verhindert durch falsche Behauptungen eine sachliche Erörterung des Gutachtens des SV Prof. Dr. Sobotka

ON 198: Replik zu Vorbringen und neuen Urkundenerklärungen der Beklagten

ON 214: Beschluss – Entzug der mit falschen Angaben erschlichenen Verfahrenshilfe für beklagte Partei

ON 216: Vorlage rechtskräftiges Urteil BG Wr. Neustadt

ON 219: Urteil

ON 220: Rekurs gegen Abweisung des Enthebungsantrages wegen Befangenheit des SV Rettenbacher

ON 221: Berufung

Beilagen

./A: Schreiben Höfer 20.5.1994: Testament in Kopie von Erblasserin erhalten (= unmöglich)
./B: Bericht Sicherheitsbüro Wien 13.10.1997: Polizeieinsatz wg. Fuentefria
./C AV Sicherheitsbüro Dr. Scherz: Auftrag UR Einvernahme Fuentefrie wg. gef. Testament
./D Polizeibericht Flucht Fuentefria 14.10.1997
./E Einstellungsanzeige verleumderische Anzeige Farn. Höfer aus 1988
./F Gutachten LG Strafsachen Wien über Fälschung vom 13.7.1997: GEFÄLSCHT
./G Testamentstext
./H Schreiben 28.1.1989;
./I Erblasserin Notiz der Erblasserin mit Kenntnis richtiger Tel.Nre. = richtige Adresse
./J drei Brief-Kuverts mit korrekter Adresse Fuentefria vor Testamentserrichtung
./K:  3 Urkunden der Erblasserin zum Beweis der Verwendung der richtigen EZ 882 durch
die Erblasserin selbst

./M: span Handelsregisterauszug: Insolvenz Fuentefria erst 22.5.1992 –

der Bezug darauf in Testamentstext aus 1991 belegt, dass das Testament gefälscht ist, da es erst nach dem Mai.1992 geschrieben werden konnte

./P: Bestätigung Urkundenfälschung durch Südafrikanische Botschaft

./T: Anfrage an Höfer wg. Teil des unterschlagenen Immobilienvermögens der Erblasserin

./V: Antrag Staatsanwaltschaft Wien, Wiederaufnahme Strafverfahrten

./W: Vergleichsschriften – Beweis gefälschte Vollmacht Hirschbäck wurde mit Schreibmaschine des Dr. Ernst Höfer geschrieben

./X: von E. Höfer gefälschte Quittung über ATS 250.000.–

./Y: Fotomappe. Dokumentation Fälschungsmerkmale der Testamentsschrift

./Z: Statistischen Auswertung: massive Unterschiede im Bindungsgrad des gefälschten Testamentes zu echten Vergleichsschriften

 

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