ON 35 Schriftgutachter Rettenbacher Vorgutachten – ohne Möglichkeit Originalschriften zu prüfen
Anmerkung:
Der Gerichtssachverständige des Landesgerichtes für Strafsachen Wien hat in seinem Gutachten ausgeführt,
dass die Fälschungsmerkmale dieser Handschrift erst unter dem Stereo-Mikroskop sichtbar werden.
Eine Echtheitsprüfung von Handschriften nur unter Verwendung von Kopien ist absolut NICHT möglich.
Der von Schriftsachverständigen extrem selten angeführte Wahrscheinlichkeitgrad “mit SEHR hoher Wahrscheinlichkeit entspricht einem Grad an Sicherheit von 99% !!
Die Forderung nur anhand von Kopien, die von vorhergehenden Schriftsachverständigen unter dem Mikroskop mit 99% Sicherheit festgestellte Fälschung mit den gleich hohen Wahrscheinlichkeitsgrad zu widerlegen, ist Beweis für ein von den Fälschern bestelltes und von Richter Dr. Schmidbauer im Auftrag der Fälscher bei SV Rettenbacher beauftragtes Wunschgutachten – ohne jeden Bezug zur Realität.
Erst nach dieser eindeutigen Festlegung seines zukünftigen Gutachtensergebnisse hat Richter Dr. Schmidbauer dem Sachverständigen Rettenbacher die zu begutachtenden gefälschten – und gutachterlich als “echt” zu deklarierenden Schriften übergeben.
Die völlig anders aussehenden – tatsächlich echten – Handschriftproben, wurden am Landesgericht Salzburg so lange unterschlagen und dem Sachverständigen nie im Original gezeigt, bis das bestellte Entlastungsgutachten mit der unwahren Behauptung, dass dieses Testament echt wäre, vom Sachverständigen Rettenbacher auftragsgemäß eingebracht war.
Das Ziel des Landesgerichtes Salzburg war daher einzig die Anklage wegen Mordes und schwerer Betruges gegen befreundete Salzburger Lokalgrößen zu vereiteln.
ON 35 – 3 Cg 171/02 Landesgericht Salzburg – zit. Volltext SV Rettenbacher:
Nachdem ich bis heute noch KEIN Originaltestament erhalten konnte, führte ich als
Voruntersuchung einen vorläufigen Schriftenvergleich durch und fertigte entsprechende
Ablichtungen an.Dieser Vergleich mußte sich allerdings auf Formvergleich, Raumaufteilung, Größenverhältnisse beschränken
Aufgrund dieser vorläufigen Vergleichsuntersuchungen komme ich zu dem Schluß, daß das vorliegende Testament
mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
von der verstorbenen Lydia Wagner geschrieben wurde.
Eine abschließende Verifizierung kann aber nur nach Vorliegen des Originaltestamentes durchgeführt werden.Ich danke für den Auftrag und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dietrich Rettenbacher