Es ist bewiesen, dass sich Elisabeth Höfer Zugang zum Safe von Lydia Wagner und zu deren Sparbüchern verschafft hat.
Bei einem dieser Sparbücher ist Elisabeth Höfer eine Abhebung von 50.000.– ATS nachzuweisen.
Als Rechtsfertigung gab Elisabeth Höfer an, dieses Geld als Spende an Pater Kuppelwieser überweisen zu haben.
Barbara Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh HUMANIC hat angegeben, ebenfalls einen Betrag von 100.000.– ATS als Spende von Fr. Lydia Wagner an Pater Kuppelwieser überwiesen zu haben.

Pater Kuppelwieser bestätigt in diesem Schreiben beide Spenden-Beträge NICHT ERHALTEN zu haben.

Damit ist ein Teil des regelmäßigen Spenden-Betruges durch Barbara Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh HUMANIC und Elisabeth Höfer bewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat der Polizei KEINE Ermittlungsaufträge zur Untersuchung des Verdacht dieses Spendenbetruges von Barbara Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh – HUMANIC und Elisabeth Höfer gegeben.

Die Opfer mussten selbst den angeblichen Spendenempfänger in Südafrika ermitteln und zur Beglaubigung dessen Bestätigung des Spendenbetruges durch Barbara Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh – HUMANIC  und Elisabeth Höfer in die österreichische Botschaft Pretoria bringen.

Das Landesgericht Salzburg hat daraufhin trotzdem die Befassung mit diesem nachgewiesenen Spendenbetrug zurückgewiesen, da es “kein rechtliches Interesse” an der Aufklärung dieses Spendenbetruges durch  Barbara Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh – HUMANIC hatte.

 

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