Lt. Akt 2 UT 5422/94 der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde am 28.2.1994 die Leiche der Christa Eigner in dem abgelegenen Mühlbach in St. Pölten aufgefunden.
Obwohl der Amtsarzt den Tod durch Ertrinken aufgrund der äusseren Leichenbeschau NICHT feststellen konnte und eine Obduktion beantragt hat, wurde diese Obduktion abgelehnt und – gegen jede sachliche Logik – Selbstmord angenommen.
Für den 3.3.1994 war eine Hauptverhandlung am Straflandesgericht Wien anberaumt, bei der Christa Eigner als Zeugin die Auftragsvergabe durch die ihrer Mittäter Höfer und Brigitte Wagner-Fuentefria hätte bestätigen müssen.
Kommissionierungsbericht der Polizei in St. Pölten:
Folgende Feststellungen aus dem Kommissionierungsbericht der Polizei in St. Pölten sprechen gegen die Annahme eines Selbstmordes:
- ) Die Winterjacke und den Pullover hatte Frau Eigner nicht an. Sie wurden neben ihr, ebenfalls im Bach gefunden.
Sie müßte also ihre Jacke und den Pullover extra ausgezogen und in den Bach geworfen haben, bevor sie selbst zum Selbstmord im Februar ins knietiefe, 5° Celsius kalte Wasser steigt.
Auch die beschriebenen modischen, hübschen und zum Teil neuwertigen Kleidungsstücke (vermutlich spanischer Herkunft), das gepflegte Äußere, zusätzlich geschmückt mit einer großen modischen Haarspange, sprechen dagegen.
“blauer Pullover, Marke CATALINA” – ZERRISSEN“
– das Gestüt und der Wohnort der im ggstl. Verfahren vor dem LG für ZRS Wien Beklagten, liegt in der Region CATALONIEN (spanisch CATALUNA)
Ein Pullover der nur den kleinen Bach hinunterschwimmt und sich verfängt, wird nicht zerreißen.
” Stiefel: schwarzes Leder, … Oberteil mit dunkelbraunem Leder besetzt, Außenseite ein Messingoval darin PFERDEKOPF”
– eine typisch spanische Verzierung, darüber hinaus züchtet Frau Fuentefria Pferde.
” Die Geldbörse: schwarzes Leder, Marke EL CID“
EL CID ist ein spanischer Nationalheld. Die Börse daher vermutlich ebenfalls aus Spanien.
Die genaue Beschreibung der Kleidung belegt, daß Christa Eigner den Diebstahl der Sparbücher des Dr. Hans Wagner gemeinschaftlich mit der in Spanien lebenden Brigitte Wagner-Fuentefria begangen hat. Brigitte Wagner-Fuentefria betreibt in Katalonien / Spanien gemeinsam mit ihrer Tochter eine Pferdezucht und weitläufige Reitanlage
Die Bekleidung zeigt, dass Christa Eigner nach dem gemeinsamen Diebstahl ein neues, schöneres Leben in Spanien erwartet hat und aus diesem Grund Brigitte Wagner abseits in St. Pölten zur Aufteilung des Diebsgutes getroffen hat.
Für die Vermutung eines Selbstmordes wegen versteckter Krankheit, Depressionen oder Alkohol fehlt jeder Anhaltspunkt.
Als Pflegerin und Krankenschwester im Seniorenheim der Wiener Kaufmannschaft in 1190 Wien – aus dessen Safe Dr. Hans Wagner alle seine Ersparnisse gestohlen wurden – hatte Frau Eigner medizinische Kenntnisse und Zugang zu schwersten Medikamenten.
Bei einem tatsächlichen Selbstmord hätte sie sich sicher nicht gemütlich mit zwei Dosen Cola-Whiskey und Zigaretten (lt. Polizeibericht) an den abgelegenen Mühlbach in St. Pölten begeben.
Mit 2 Cola-Whiskey Dosen hat man auch nicht die Absicht sich schwer zu alkoholisieren, um einen solchen Selbstmord durch Ertrinken in eiskaltem Wasser überhaupt zustande zu bringen.
Aufgrund der örtlichen Situation des Tatortes ist es faktisch unmöglich, sich im Februar bei nur 5° Wassertemperatur in diesem seichten, rasch fliessenden Bach – ohne fremde Krafteinwirkung – selbst so lange unter Wasser zu halten, bis der Tod eintritt.
Beweis: Tatortfotos St. Pölten Mühlbach
Der Platz für ein solches Vorhaben kann gar nicht ungünstiger sein. Das ebene Bachbett bietet keinerlei Halt um sich selbst unter Wasser zu ziehen. Nach einer freien Schwimmstrecke von nur 400 – 500 m fängt man sich bei der Absperrung einer Mühle. Ertrinken ist ein schrecklicher, langsamer Tod.
Alle nunmehr bekannten Fakten fügen sich in schlüssiger Weise einzig zu folgendem Tathergang:
Frau Eigner ist am 28.2.1994 keinesfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Abseits nach St. Pölten gereist, um sich in diesem Bach zu ertränken.
Christa Eigner muss alle gestohlenen Sparbücher noch bei sich gehabt haben.
In der für den 3.3.1994 anberaumten Hauptverhandlung hat sie jetzt ein massives Druckmittel gegenüber ihren Auftraggebern – den gleichzeitigen Testamentsfälschern Höfer und Brigitte Wagner – in der Hand.
In der kurz bevorstehenden strafrechtlichen Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien, wegen des einzelnen, nachgewiesenen Sparbuchdiebstahls hätte Christa Eigner ihre Auftraggeber – als einzige möglichen Quelle der Weitergabe des verwendeten Losungswortes – preisgeben müssen.
Mit diesem Druckmittel hat die Auftragsdiebin Christa Eigner offenkundig geplant einen Hauptteil der Gesamtbeute selbst zu behalten und weniger an die Auftraggeber abzugeben.
Nur durch den zu erwartenden lauten Streit um die Aufteilung der gestohlenen Sparbücher ist der weit abgelegene Treffpunkt ausserhalb von Wien in einer Au in St. Pölten erklärbar.
Christa Eigner erwartete offenkundig mit Cola-Whiskey Dosen ein besseres Gesprächsklima herstellen zu können.
Die Vorstellungen zu welchen Teilen das gestohlene Vermögen des Dr. Hans Wagner zu teilen wäre, müssen zu unterschiedlich gewesen sein. Insbesonders nachdem Christa Eigners eigentlich vorgesehener Beute-Anteil mit ÖS 433.000.– bereits zuvor von der Polizei aufgedeckt werden konnte. Dadurch war die ursprünglich vereinbarte Beute-Teilung hinfällig.
Eindeutig wurde der Streit handgreiflich.
Aus dem Polizei-Akt 2 UT 5422/94 der Staatsanwaltschaft St. Pölten ergibt sich logisch zwingend nur folgender möglicher Ablauf:
Christa Eigner versucht sich zu entwinden und schlüpft aus der Winterjacke. Diese schwimmt weg und fängt sich gesondert am Rechen der Mühle. Am Pullover unter Wasser gehalten schlüpft Frau Eigner in Todesangst auch noch aus dem Pullover – der dabei zerreißt. So sind die ausgezogene Winterjacke und der zerrissene Pullover erklärbar.
Danach ist Christa Eigner tot. Ertrinken steht lt. Amtsarzt nicht fest.
Brigitte Wagner verletzt sich dabei die rechte Hand im Unterholz. In der Chirurgischen Ambulanz des AKH Wien musste dieses – bis zum Handknochen eingedrungene – Holzstück entfernt werden. Mangels eines Krankenversicherung musste sie diesen Eingriff vor Ort bar bezahlen.
Es wurden bei Frau Eigner keine Ausweise, keine Handtasche und kein Abschiedsbrief gefunden. Wenn jemand wirklich aus Verzweiflung Selbstmord begeht, hat er keinen Grund unerkannt bleiben zu wollen und keinerlei Hinweis auf den Grund seines Selbstmordes zu geben.
Lt. Amtsärztlichem Gutachten des Polizeiamtsarztes Dr. Grabo konnte die wahre Todesursache nicht festgestellt werden: zit.
“Da auf Grund der äußeren Besichtigung der Leiche nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, ob der Tod tatsächlich durch Ertrinken eingetreten war, oder ob nicht doch Fremdverschulden vorlag, wurde die gerichtsmedizinische OBDUKTION BEANTRAGT.”
Beweis: amtsärztliches Gutachten Dr. Grabo zur Todesursache