Justizopfer: Mag. Wolfgang Wiesauer - Offener Brief an Herrn Justizminister Dr. Moser

Mag. Wolfgang Wiesauer
4800 Attnag-Puchheim

Offener Brief an Herrn Justizminister Dr. Josef Moser

Sehr geehrter Herr Justizminister Dr. Moser!

Kann es tatsächlich sein, dass in einem Rechtsstaat ein Schwerer Betrug mit einem Schaden von weit über 100.000 € ungeahndet bleibt?
Nun, es wird viele Bürger interessieren, wie der Staat mit ihrem verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrecht auf Schutz des Eigentums wirklich umgeht, weshalb ich Ihnen einen „Offenen Brief“ schreibe.

Wir – meine Frau und ich – sind unbescholtene Bürger an der Schwelle zum Alter und Opfer des nämlichen Schweren Betrugs in erwähnter Schadenshöhe.
Dieser Schwere Betrug ist stringent und lückenlos bewiesen (Landeskriminalamt OÖ. schon 2015: Die Faktenkette ist aufgeschlüsselt!).
Kein „Mangel an Beweisen“, der „im Zweifel für den Beschuldigten“ sprechen könnte…

Er wird von der Justiz aber nicht untersucht. Weil er von einem Amtsträger verübt wurde?!

Der Schwere Betrug ist unverjährt, da in Tateinheit mit einem (2016 rechtskräftig ohne Diversion verurteilten) Amtsmissbrauch begangen und bis 2014 verschleiert.
Wobei der Amtsmissbrauch lediglich Mittel zum Zweck der Verschleierung war, was die Justiz aber nicht sehen wollte.
Außer Acht ließ. Wir indes hatten den Sachverhalt 2014 durchschaut und zur Anzeige gebracht.
Verschleierung ist eine selbstständig strafbare Nachtat, wenn ihr ein überschießender Unrechtsgehalt innewohnt.
Dazu kommt, daß die Verjährungsfrist für die am strengsten bedrohte Tat – hier der Schwere Betrug – bis heute nicht abgelaufen ist.

Freilich nennt die Justiz andere Gründe:

Etwa, dass der Schwere Betrug durchaus verjährt sei: Das strafbare Verhalten habe sich in der Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes erschöpft.
Dass der Straftatbestand u.a. im Aufrechterhalten des rechtswidrigen Zustands jahrelang fortbestand und die Verschleierung den Schaden über die Haupttat hinaus massiv potenzierte, ignoriert sie weiterhin.

Und dass das „Opportunitätsprinzip“ es gestatte, Straftaten nicht zu verfolgen, wenn dem Beschuldigten mehrere Straftaten zur Last liegen und dies voraussichtlich auf die Strafe keinen wesentlichen Einfluss hat.
Was nachweislich nicht zutrifft…

In Wirklichkeit handelt es beim „Opportunitätsprinzip“ um den Unterfall der Ermessensentscheidung, der gewöhnlich nur bei Bagatelldelikten (Geringfügigkeit/geringe Schuld) Anwendung findet und selbst da streng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist.
In unserem Fall stehen allein schon die Schwere der Schuld und die Schadensdimension jeder Verhältnismäßigkeit entgegen.
In unseren Augen eine Aushöhlung des Legalitätsprinzips, das zu staatlicher Strafverfolgung von Amts wegen verpflichtet.

Vertuschung? Ja, wir vermuten sogar, dass hier strafvereitelnder Täterschutz (§ 299 StGB/Begünstigung) vorliegt.

Wir haben uns daher an Sie persönlich gewandt, in der Hoffnung, Sie würden dies nicht tolerieren und als allein Auftragsberechtigter allenfalls eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ veranlassen, weil Ihnen – zumal als Justizminister – an der Wahrung des Gesetzes gelegen sei.

Wie auch immer: Sie haben uns auf unsere drei Hilfeersuchen nicht einmal geantwortet.
Dies ist nicht nur unhöflich, abgehoben und machtelitär; es ist bürgerfernes Totschweigen!
Und erweckt den Anschein, dass Ihnen die Selbstbehauptung des Staates (sog. Staatsraison) wichtiger ist als die Rechtsstaatlichkeit selbst.

Wir hätten gerne an den Rechtsstaat geglaubt. Allein – wir müssen erkennen, dass das Gesetz nur das Feigenblatt der Macht ist.

Mag. Wolfgang Wiesauer eh

Verteiler:

An die Parlamentsklubs der Oppositionsparteien z. Hd.

  • Frau Dr. Pamela Rendi-Wagner

  • Mag. Beate Meinl-Reisinger

  • Mag. Bruno Rossmann

An ausgewählte Presse als Leserbrief (mit eigenem Anschreiben)

An Herrn Bundespräsident Prof. Alexander Van der Bellen (mit eigenem Anschreiben)

An den Rechtsschutzbeauftragten nach der StPO, Herrn Dr. Gottfried Strasser (mit eigenem Anschreiben)

An die Generaldirektion Justiz (GD JUST) der Europäischen Kommission (mit eigenem Anschreiben)

 

 

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