Mag. Tanja Guserl – Plagiatsgutachten zur Diplomarbeit der Gerichtssachverständigen Tanja Guserl
Die Analyse mehrerer Gerichtsverfahren und Gerichtsgutachten der psychologischen Gerichtssachverständigen Mag. Tanja Guserl
haben ernste Zweifel an deren Arbeitsweise und Berufsethos aufgeworfen.
Die Österreichische Justizopfer-Hilfe hat daher in Kooperation mit mehreren Geschädigten einen Sachverständigen beauftragt, die Diplomarbeit der Mag. Tanja Guserl zum Thema „Aggressivität von Kindern und ihr Zusammenhang mit der Berufstätigkeit der Mütter“, aus dem Juli 1997 wissenschaftlich zu überprüfen.
Im Zuge dieser wissenschaftlichen Plagiatsprüfung ist nunmehr bekannt geworden, dass schon die Diplomarbeit der Sachverständigen Mag. Guserl unkorrekt und ein massives Plagiat ist, durch das keinesfalls die Zuerkennung des akademischen Grades „Magister phil.“ zu rechtfertigen ist.
In seinem Gutachten stellt der renommierte Sachverständige fest:
Zit.:
„GUTACHTEN:
Es konnten 133 Plagiatsfragmente auf den ersten 64 Seiten der Diplomarbeit identifiziert werden.
Es handelt sich hierbei um das höchste Plagiatsvorkommen, das in 15 Jahren gutachterlicher Tätigkeit festgestellt wurde.
Als erschwerend kommt hinzu, dass in zahlreichen Fällen die Quellen nicht nur ‚vor Ort‘ des Abgeschriebenen, sondern auch im Literaturverzeichnis nicht angeführt wurden bzw. allenfalls vereinzelt ‚vor Ort‘ und im Literaturverzeichnis andere Quellen genannt wurden.
Durch das massive Plagiieren kam es zur Übernahme von Überschriften und Zwischenüberschriften und zahlreichen Quellenangaben aus der plagiierten Literatur.
Wörtliche Zitate unter Anführungszeichen in der Diplomarbeit zeigen an, dass die Verfasserin in Kenntnis der grundlegenden Zitierregeln gewesen sein muss. Im Gegensatz dazu hat die Verfasserin an zahlreichen anderen Stellen massiv gegen das Zitiergebot verstoßen.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Der theoretische Teil der Diplomarbeit besteht zu weit überwiegenden Teilen aus Plagiaten.
Textteile wurden aus anderen Quellen kopiert, wobei meist keinerlei Verweise erfolgten.Besonders gravierend sind die oft seitenlangen, nicht selten wortwörtlichen Übernahmen langer Textteile …
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse kann ausgesagt werden, dass es sich bei der überprüften Diplomarbeit um einen schwerwiegenden Plagiatsfall handelt,
bei dem wohl studienrechtliche Konsequenzen unvermeidlich sind, da die Arbeit in jedem Fall mit „nicht genügend“ hätte bewertet werden müssen.“
Die Österreichische Justizopfer-Hilfe ruft alle Geschädigten und deren Rechtsanwälte, die durch Gutachten der Sachverständigen Mag. Tanja Guserl ihre Kinder verloren haben oder anderwärtig geschädigt wurden
dringend dazu auf sich für ein gemeinsames weiteres Vorgehen anzumelden.
Unser gemeinsames Ziel ist, dass falsche Gerichtsgutachten die Tanja Guserl , als nicht berufsberechtigte und unzuverlässige Sachverständige erstellt hat, aufgehoben und massiv zugefügtes Unrecht beseitigt werden kann.
ch wanderte in meinen Gedanken umher, als ich in eine Sackgasse gelangte.
Du hast gelächelt und mir den Weg versperrt und ich bin weinend zurückgekehrt.
Natürlich musste ich eine Geldstrafe zahlen, um dein grausames Lachen zu sehen. Obwohl mein Mann und ich eine Familie waren, zahlten wir zwei Geldstrafen. Du hast uns den Weg versperrt und wir sind mit gebrochenem Herzen zurückgekehrt. Vor 6 Jahren habe ich dein grausames Lachen, das uns den Weg versperrte, immer noch nicht vergessen. Aber ich weiß, dass wir eines Tages dort ankommen werden, und an diesem Tag weißt du, dass unser Gott dir die Antwort auf dein hässliches Lachen geben wird.