Arzt Dr. med. Ernst Höfer, Zell am See, tödliche medizinische Fehlbehandlung für Verlassenschaftsbetrug
Die vorliegenden Fakten beweisen, dass der Arzt Dr. med. Ernst Dieter Höfer, Zell am See, aus Habgier und persönlichem Hass seine Patientin und Verwandte Lydia Wagner durch vor vorsätzliche medizinische Fehlbehandlung schmerzvoll getötet hat und sich anschliessend mit aufwendig vorbereiteten, gefälschten Urkunden betrügerisch bereichert hat.
Um die gerichtliche Aufdeckung dieses heimtückischen Mordes an seiner Patientin zu verhindern, hat er mit Hilfe seines Vaters Dr. Ernst Höfer – dem SPÖ-Bürgermeister von Zell am See und dessen Netzwerk ehemals führender SS-Nationalsozialisten – wirksam Einfluss auf die Justiz in Salzburg genommen . Details siehe hier > Beweismittelunterdrückung und Prozess-Manipulation am LG Salzburg zur Vertuschung des Mordes von Dr. Ernst Höfer <
Die Einflussnahme von Richter Dr. Schmidbauer und Richter Dr. Schütz zum Schutz des Dr. Höfer haben der Familie der ermordeten Lydia Wagner zusätzlichen schweren Schaden verursacht.
Die Republik Österreich vertreten durch die Finanzprokuratur wurde gemäß Amtshaftungsgesetz aufgefordert, Maßnahmen gegen die verantwortlichen Richter des Landesgerichtes Salzburg für die Vertuschung des Mordes an Lydia Wagner und des damit verbundenen Betruges zu ergreifen und zumindest den direkten finanziellen Schaden teilweise zu ersetzen.
Der Arzt Dr. Ernst Höfer wurde aufgefordert zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung zu nehmen.
Er hat die konkret vorliegenden Fakten nicht widerlegt und auch gegen deren Veröffentlichung keine rechtlichen Schritte unternommen, die den Wahrheitsbeweis vor Gericht ermöglicht hätten.
In der Hoffnung den Anschein einer korrekten Justiz am Landesgericht Salzburg aufrecht erhalten zu können, bevorzugt die Finanzprokuratur jedoch zu akzeptieren, dass in den Kanzleien der beschuldigten Richter am Landesgericht Salzburg weitere Beweisurkunden unterschlagen wurden und ein Mord nicht angeklagt wird.
Der Mord ist durch folgender zeitlichen Tat-Ablauf lückenlos bewiesen, trotzdem wird er von der Finanzprokuratur gedeckt – in der Hoffnung dadurch der Reputation der Justiz-Behörden in Salzburg dienlich zu sein.
- Tumormarker im Blut verdoppeln sich innerhalb eines Monates !
Dr. med. Ernst Höfer wurde als behandelnder Arzt nachweisbar mehrmals von Ärztekollegen auf diese alarmierenden Entwicklung von Tumormarkern bei seiner Patientin hingewiesen.
Dr. med. Ernst Höfer hat daraufhin – obwohl diese lege artis zwingend geboten gewesen wäre – weder diagnostisch radiologische Untersuchungen verordnet, noch eine radiologische Therapie oder hämato-onkologische Kontrollen bzw. Medikationen oder eine Chemo-Therapien veranlasst. - Statt der ärztlich zwingend vorgegebenen Abklärung und Therapie verordnet Dr. Höfer wegen einfacher Rückenschmerzen eine 4-Wöchige Unterwasser-Kur in krebsförderndem, radioaktivem Radon-Wasser Eine Therapie, die bei Krebsverdacht NIEMALS verordnet werden darf, also nur mit Tötungsvorsatz zu erklären ist.
Gemäß gutachterlicher Stellungnahme wäre spätestens nach dieser rapiden Verdopplung der Krebsmarker eine fachgerechte ONKOLOGISCH DIAGNOSTISCHE u. THERAPEUTISCHE BETREUUNG von Frau Lydia Wagner medizinisch zwingend geboten gewesen.
- Sofort nach Abschluß dieser irreversibel krebsverursachenden Radon-Behandlung, fertigt Dr. Höfer eine nachweislich gefälschte Vollmacht für die – wie ihm bereits bekannte – bevorstehende gerichtliche Verlassenschaftsabhandlung seiner – von ihm zum Tode verurteilten – Patientin Lydia Wagner an .
- Nach kurzer Zeit haben sich die von Dr. Höfer produzierten Krebs-Metastasen so weit ausgebreitet ,
dass er seine Patientin zu der ersten – von vielen weiteren – Krebs-Operation einweisen kann. - Der von Dr. Höfer seiner Patientin angezüchtete Krebs zerstört in der Folge höchst schmerzhaft Leber, Lunge und Gehirn seines Opfers.
- 2 Jahre nachdem Dr. Höfer mit der konkreten Umsetzung seinen Betrugs-Planes gegen Lydia Wagner begonnen hat, hat er sein Ziel erreicht.
Sein Opfer stirbt und er kann mit den seit 2 Jahre vorbereiteten, gefälschten Urkunden deren Verlassenschaft zu seinen Gunsten manipulieren.