Fakt 8: Richter verfasst falsche Beweise zum Schutz von Straftätern
Um die Salzburger Täter trotz der eindeutig belastenden Schriftgutachten schützen zu können, führte der Verhandlungsrichter Dr. Schütz ein Telefongespräch mit dem Gerichtssachverständigen und gibt den Gesprächsinhalt wissentlich falsch in seiner Urteilsbegründung zu Protokoll. Auf seine eigene falsche Beweisaussage stützt Dr. Schütz in der Folge als Richter sein wissentlich falsches Urteil.
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