Herr Franz wurde in einem Testament von Frau Valerie Franz aus dem Jahr 1997 als Universalerbe eines umfangreichen Immobilienvermögens mit einem Wert von geschätzten 20 Mio. Euro eingesetzt.
In der Verlassenschaft nach Valerie Franz wurde jedoch ein weiteres angebliches Testament aus dem Jahr 1987 vorgelegt, in welchem ein anderer Universalerbe dieses Immobilienvermögens genannt ist.
Zur Klärung der Frage der Echtheit des Testamentes zu Gunsten von Herrn Franz hat die am Landesgericht Graz in die Sachverständigenliste eingetragene Dr. Marianne Nürnberger, A-8554 Soboth 58, ein Gutachten erstellt.
Die daraufhin von Herrn Franz beauftragte sachverständige Analyse des Schriftgutachtens der SV Dr. Nürnberger hat zahlreiche schwere fachliche Mängel dieses Schriftgutachtens von Dr. Marianne Nürnberger ergeben.
Die Schwere und die Vielzahl der fachlichen Mängel dieses Schriftgutachtens hat zwingend zu der Frage geführt, ob Frau Dr. Nürnberger überhaupt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen hinsichtlich ihrer Fachqualifikation und einschlägiger Berufserfahrung für die Eintragung in die Liste der gerichtlich geprüften und beeideten Sachverständigen zur Erstellung forensischer Schriftgutachten erfüllt.
Entsprechende Nachforschungen des Institutes für österreichische Justizopfer-Hilfe haben ergeben, dass weder deren Sachkenntnis als „Graphologin“ (in Form einer psychologisierenden Handschriftendeutung), noch die einschlägige Berufserfahrung von Dr. Marianne Nürnberger, den im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz § 2 vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen für Gerichtssachverständige aus dem Fachbereich 08.11 – Handschriftenuntersuchung entsprechen.
Unter verantwortungsvoller Anwendung des aktuellen Standes der forenischen Wissenschaft mit Einsatz der heute zur Verfügung stehenden technischen Möglickeiten für die Echtheitsprüfung einer Handschrift, können Schriftfälschungen heute mit hoher Sicherheit festgestellt werden.
Durch die Vermengung mit pseudowissenschaftlicher Graphologie nimmt es Frau Dr. Nürnberger zur eigenen Einkommensverbesserung leichtfertig in Kauf, mit unwissenschaftlichen, falschen Schriftgutachten – insbesonderes von Testamenten – die wirtschaftlichen Lebenswerke ganzer Familien zu zerstören.