WARUM – schützt Österreichs Justiz pädophile Missbrauchstäter ?

Die Gerechtigkeit ist obdachlos.

WARUM – schützt Österreichs Justiz pädophile Missbrauchstäter ?

Um zu verstehen, WARUM in Österreich so viele Missbrauchsfälle

  • nicht aufgeklärt,
  • nicht angeklagt und
  • nicht verurteilt werden

hilft die Kenntnisnahme der Verurteilungsstatistik bei sexuellem Missbrauch und der politisch gewollt  ausgedünnten Personal- und Kostenbudgets der österreichischen Justiz.

Diese massiv negative Erfolgsbilanz der Justiz scheint wie eine selbsterfüllende Prophezeiung zu wirken.

Aus den bisherigen Fall-Erzählungen haben wir gelernt:

in der vorauseilenden Erwartungshaltung einer geringen Verurteilungswahrscheinlich werden die angespannten personellen und finanziellen Ressourcen bei vielen Fällen von Kindesmissbrauch nicht in kosten- und zeitintensive Beweissicherungen und Ermittlungsverfahren investiert. Die Justiz-Statistik in Missbrauchsfällen lässt insbesondere bei Verdächtigen mit einem etwas höheren Intelligenzquotienten oder einem akademischen Abschluss besonders schlechte Verurteilungschancen erwarten.
Gezielter pädosexueller Kindesmissbrauch und Kinderhandel mit gefügig gemachten Opferkindern erfordert gut organisierten und planende pädokriminelle Zellen.

Unter den gegebenen Voraussetzungen agieren diese pädokriminellen Zellen ohne Furcht vor der ausgehöhlten österreichischen Justiz in paradiesischer Ungestörtheit.

Für eine ordnungsgemäße Rechtsverfolgung kommt bei gewalttätigen und pädokriminellen Verdachtsfällen erschwerend hinzu, dass mit den eingeschränkten Möglichkeiten der Polizei und der Rechtsstaates in der Praxis tatsächlich kaum Möglichkeiten bestehen gerichtsfeste Beweise zu ermitteln.

Offenbar gibt es in der Justiz Kräfte, die der Meinung sind, dass es politisch günstiger wäre, der österreichischen Öffentlichkeit dieses sachlich nachvollziehbare Sicherheitsproblem für unsere Kinder nicht zu offenbaren und erklären, um auf demokratischem Weg Lösungen zu suchen und die notwendigen Budgetmittel frei zu machen.

Anstatt echtes Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz durch eine offene demokratische Suche nach Verbesserungsoptionen für dieses Sicherheitsproblem unserer Kinder zu begründen, wird zur Beruhigung des Sicherheitsempfindens der wahlberechtigten Öffentlichkeit auf Kosten der missbrauchten Kinder und deren Eltern ein falsches Image vermittelt.

Anstatt das wahre Problem durch einen politischen Konsens zu lösen und die Justiz wieder zu stärken wird das Problem selbst negiert, indem

  • der Missbrauchsopfern, ohne ordentliches Gerichtsverfahren einfach vorab deren Glaubwürdigkeit abgesprochen wird
  • den Missbrauchsopfern und deren Angehörigen, unter massiven Drohungen verboten wird, über ihre Missbrauchserfahrungen zu sprechen.
  • Androhung der Aberkennung der Erziehungsfähigkeit von Obsorgeentzug und  Zwangspsychiatrisierung  Zwang

Hilfsthema:

Kindesmissbrauch

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