Universität Wien: akzeptierte Gefährdung durch unterlassene Aberkennung akademischer Grade trotz Täuschung und Diebstahl geistigen Eigentums in Plagiats-Diplomarbeit
WARUM SCHADET DIESE TOLERANZ DER UNIVERSITÄT WIEN GEGENÜBER ERWIESENEM DIEBSTAHL VON GEISTIGEM EIGENTUM UND PLAGIATEN ?
Beobachtet man die Reaktionen der Universität Wien und die zahlreiche Wortmeldungen, zu den zuletzt in Österreich diskutierten Plagiatsfällen festigt sich der Eindruck, dass die bekannt gewordenen Fälle von Diebstahl geistigen Eigentums und plagiierten “wissenschaftlichen” Arbeiten zur Erlangung akademischer Grade als nicht ernst zu nehmende Kavaliersdelikte behandelt werden.
Das Aufzeigen solcher Plagiate wird von Vielen falsch verstanden und nicht positiv aufgenommen.
Plagiats-Forscher werden in Österreich eher als negativ motivierte Denunzianten eines akzeptablen Status-Quo der österreichischen Expertenriege gesehen.
Diese Meinung ist aus folgenden Gründen falsch und für jeden Einzelnen in der Gesellschaft nachweislich hochgefährlich.
Österreich ist ein kleines Land. In jeden einzelnen Fachbereich der Wirtschaft, der Verwaltung und der Justiz sind nur wenige wirklich gute und entscheidende Positionen zu besetzen.
Man kennt sich.
In diesen engen Verhältnissen ist es für alle wichtig, dass möglichst nur solche Menschen wichtige Entscheidungen treffen, die sich ihr “Experten”-Wissen aus tatsächlichem Interesse und persönlicher Eignung für ihr Fachgebiet angeeignet haben.
Sobald jedoch jene Personen verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen, die nur wegen gesellschaftlicher Dünkel irgendein Studium für einen akademischen Titel absolviert haben – und um ev. auf dem Heiratsmarkt bessere Chancen zu haben – wird deren Unfähigkeit für die Opfer oft existenzgefährdend.
Diese unqualifizierten Entscheidungsträger – ohne eigene Ideen und persönliche Nähe zu Ihrem Fachgebiet – verursachen nicht nur unabsehbare Schäden, sondern blockieren den beruflichen Aufstieg aller qualifizierten Leistungsträger, die ihr Fach wirklich studiert – und mit eigenen Ideen angereichert, auch tatsächlich anwenden können.
Personen, die nach ambitionslosen Studienzeiten und mit erschwindelten akademischen Graden verantwortungsvolle Posten besetzen, wissen intern um ihre eigene Unzulänglichkeit und lassen in ihrem Umfeld nie wirkliche Experten ihres Faches aufsteigen.
Dieser Selbstschutz der Gemeinschaft der Unfähigen ist natürlich.
Nur so kann verhindert werden, dass ihre eigenen Mängel im Vergleich mit wahren Experten des Faches auch für die Öffentlichkeit sichtbar werden.
Der wahre Österreich-Freund und Kenner Thomas Bernhard hat diese Österreich-typische Symptome analysiert und zutreffend als Gesellschaft der “Inkompetenz-Fanatiker” angeprangert.
Dieser Sumpf von Inkompetenz-Fanatikern verklebt noch heute vielen hochbegabten, echten Wissenschaftlern und Akademikern ihre Berufsaussichten und Berufungen in die wenigen entscheidenden und gut dotierten Positionen im kleinen Österreich.
Die Verfolgung von Plagiatsfällen ist ebenso wichtig wie Korruptionsbekämpfung.
Universitäten dürfen nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern müssen auch Werte verteidigen.
Wirklich gefährlich für die Gesellschaft sind nicht die politisch prominenten Plagiatsfälle, sondern jene Fälle bei denen in systemkritischer Expertenebene – insbesonders als gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige – “Experten” tätig sind, die sich durch Plagiate hoch bezahlte Berufsqualifikationen und Zertifizierungen erschwindelt haben.
Mangelhafte Studien- & Berufsmoral begünstigen die stark gestiegene Korruptionsbereitschaft in Österreich.
Existenzgefährdend wird diese Entwicklung insbesonders in allen – nicht naturwissenschaftlichen und technischen – Fachbereichen, die den Sachverständigen einen großen persönlichen Interpretationsspielraum offen lassen, wie
- Sachverständige der Psychologie
- Schrift-Sachverständige zur Feststellung von Fälschungen
- Sachverständige zur Wertermittlung bei Immobilien
Vor allen in diesen Fachbereichen droht immer wieder die akute Gefahren, dass diese unqualifizierten Sachverständigen zur Erhaltung ihrer eigenen Einkommensquelle bedenkenlos Familien und Menschenleben schutz- und hilfesuchender Betroffenen zerstören.
Die Justizverwaltung zeigt wiederholt kein Interesse, nachgewiesen fachlich unqualifizierte Sachverständige, nicht als gerichtlich beeidete Sachverständige zu zertifizieren oder betrügerisch erlangte Zertifizierungen von gerichtlichen Sachverständigen wieder aufzuheben.
Logisch zwingend wird dadurch nur der dringende Verdacht bestärkt, dass die Justiz sich gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige bereit hält, die in vorauseilendem Gehorsam jedes gerichtlich gewünschte Gutachtenserbebnis liefen müssen, da ihre mangelnde Berufsqualifikation und persönliche Integrität justizintern bekannt ist und gezielt als Hebel zur angewiesenen politischen oder klassenkonformen Rechtsbeugung eingesetzt wird.
Toleranz gegenüber Plagiaten ist Förderung von Korruption
WORST CASE: FALL MAGISTER TANJA GUSERL
AKTUELLER WORST CASE FALL – die gerichtlich beeidete und zertifizierte psychologische Gerichtsgutachterin MAGISTER TANJA GUSERL, geb. 1972 in Linz
zertifiziert und eingetragen in der Sachverständigenliste des Landesgerichtes für ZRS Wien in den Fachgruppen:
04 Psychologie
04.30 Allgemeine PsychologieSpezialisierungkontradiktorische Vernehmungen
Zertifiziert bis10.09.2025
04.31 Klinische PsychologieZertifiziert bis10.09.2025
04.35 Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung)
Zertifiziert bis10.09.2025
Der von der Österreichischen Justizopfer-Hilfe und einigen existentiell geschädigten Justizopfern beauftragte renommierte Plagiatsforscher Doz. Dr. Stefan Weber und sein Team haben ein umfassendes Plagiatsgutachten zur Diplomarbeit „Aggressivität von Kindern und ihr Zusammenhang mit der Berufstätigkeit der Mütter“ von Mag. Tanja Guserl aus dem Jahr 1997 erstellt.
Zit.:
„GUTACHTEN:
Es konnten 133 Plagiatsfragmente auf den ersten 64 Seiten der Diplomarbeit identifiziert werden.
Es handelt sich hierbei um das höchste Plagiatsvorkommen, das in 15 Jahren gutachterlicher Tätigkeit festgestellt wurde.
Als erschwerend kommt hinzu, dass in zahlreichen Fällen die Quellen nicht nur ‚vor Ort‘ des Abgeschriebenen, sondern auch im Literaturverzeichnis nicht angeführt wurden bzw. allenfalls vereinzelt ‚vor Ort‘ und im Literaturverzeichnis andere Quellen genannt wurden.
Durch das massive Plagiieren kam es zur Übernahme von Überschriften und Zwischenüberschriften und zahlreichen Quellenangaben aus der plagiierten Literatur.
Wörtliche Zitate unter Anführungszeichen in der Diplomarbeit zeigen an, dass die Verfasserin in Kenntnis der grundlegenden Zitierregeln gewesen sein muss.
Im Gegensatz dazu hat die Verfasserin an zahlreichen anderen Stellen massiv gegen das Zitiergebot verstoßen.Zusammenfassend ist festzuhalten:
Der theoretische Teil der Diplomarbeit besteht zu weit überwiegenden Teilen aus Plagiaten.
Textteile wurden aus anderen Quellen kopiert, wobei meist keinerlei Verweise erfolgten.Besonders gravierend sind die oft seitenlangen, nicht selten wortwörtlichen Übernahmen langer Textteile …
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse kann ausgesagt werden, dass es sich bei der überprüften Diplomarbeit um einen schwerwiegenden Plagiatsfall handelt,
bei dem wohl studienrechtliche Konsequenzen unvermeidlich sind, da die Arbeit in jedem Fall mit „nicht genügend“ hätte bewertet werden müssen.“
Herr Doz. Dr. Weber hat der Universität Wien, den verantwortlichen
Herrn Studienpräses Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Lieberzeit
Herrn A.o. Univ.-Prof. Dr. Michael Trimmel und
Frau Dekan Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Barbara Schober
daher Anfang Jänner 2022 sein Gutachten mit folgender Erklärung vorgelegt:
Sehr geehrter Herr Studienpräses Lieberzeit,
sehr geehrter Herr Kollege Trimmel,
sehr geehrte Frau Dekan Schober!
Anbei finden Sie ein Gutachten zum Plagiatsvorkommen in der 1997 angenommenen Diplomarbeit „Aggressivität von Kindern und ihr Zusammenhang mit der Berufstätigkeit der Mütter“ von Mag. Tanja Guserl.
Die Plagiate im theoretischen Teil der Arbeit stufe ich als schwerwiegend und studienrechtlich relevant ein.
Nachdem sich in der vergangenen Zeit wieder umfassende Gutachten dieser Art (nicht nur an der Universität Wien) häufen, sehe ich diese Meldung nun als „Testfall“.
Ich bitte daher um eine angemessene Reaktion (Aberkennung oder Nicht-Aberkennung des Magistergrades) bis 01.03.2022.
Ich bin mir dessen bewusst, dass ich von der Entscheidung der Universität Wien nur indirekt Kenntnis erlangen werde.
Noch ein persönliches Wort zu Kollegen Trimmel: Ich schätze seine Lehrbücher, aus denen ich immer wieder zitiere und wir haben soeben erst im Rahmen eines Projekts zum Thema Zitieren gewinnbringend zusammengearbeitet.
Ich kann daher nur meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass auch er zu keinem anderen Schluss kommen kann als zu jenem, dass er von Mag. Guserl erheblich getäuscht wurde.
Warum der exemplarische Entscheidung im Plagiats-Fall Guserl wichtig und überfällig ist !
Auf Grundlage der vorgetäuschten eigenen wissenschaftlichen Qualifikation in ihrer plagiierten Diplomarbeit übernimmt Tanja Guserl als angeblich qualifizierte, psychologische Gerichtssachverständige regelmäßig gerichtliche Gutachtensaufträge zur Beurteilung von Kindesmissbrauch und kontradiktorischen Vernehmungen minderjähriger Opfer von Sexualdelikten und beurteilt weitreichende Obsorgeverletzungen.
In mehreren, bereits bekannt gewordenen Fällen hat Tanja Guserl – ohne Interesse am aktuellen Stand der Wissenschaft – leichtfertig fachlich mangelhafte und existenzzerstörende falsche Gerichtsgutachten vorgelegt und gut daran verdient.
Offenkundig ohne Interesse am Leid der minderjährigen Opfer und der Wahrheit, hat sich Tanja Guserl den Ruf erworben, den minderjährigen Opfern und den schützenden Müttern, ihre Glaubwürdigkeit als Zeugen vor Gericht gutachterlich abzuerkennen.
Für den eigenen geschäftlichen Vorteil, wird dadurch in Kauf genommen, dass minderjährige Opfer von gewalttätigem sexuellem Missbrauch keine Hilfe erhalten und die Täter – zumeist aus der eigenen Familie – zu weiteren Missbrauchshandlungen angeregt werden, da die Täter in der Praxis wissen, dass die Staatsanwälte und Gerichte den Aussagen der mj. Opfer – gutachterlich bestätigt – keinerlei Beachtung mehr schenken müssen und ihnen die falschen Gutachten der Tanja Guserl für alle Zukunft ihre Opfer recht- und schutzlos ausgeliefert hat.