Rechtsgutachten zur rechtwidrigen Eintragung der Schriftsachverständigen
Marianne Nürnberger in die Sachverständigenliste durch das Landesgericht Graz

Das Landesgericht Graz hat die Löschung der gesetzwidrig in der gerichtlichen Sachverständigenliste geführten Frau Dr. Marianne NÜRNBERGER abgelehnt, obwohl dem zuständigen Gerichtspräsidenten des Landesgerichtes Graz  vom Institut für Österreichische Justizopfer-Hilfe nachweislich alle Belege zum Beweis der gesetzwidrigen Eintragung von Dr. Marianne Nürnberger in die Sachverständigenliste zur Kenntnis gebracht wurden.

Die Tatsache, dass die von Dr. Marianne Nürnberger zum Nachweis ihrer angeblichen Sachkunde angeführte Ausbildung als “Diplomgraphologin VSG” in keinster Weise der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestqualifikation für Sachverständige aus dem Fachbereich 08.11 entspricht ist in beiliegendem Rechtsgutachten bestätigt.

Die in diesem Rechtsgutachten aufgezeigte Möglichkeit, dass Frau Dr. Nürnberger nachträglich gesetzeskonforme Qualifikationsnachweise erbringen könnte, konnte Frau Dr. Nürnberger NICHT erfüllen, da sie tatsächlich nur eine Ausbildung in dem – hochgradig unwissenschaftlichen Bereich der Charakteranalyse – aus dem Bereich der “Graphologie” hat.

Diese charakterbeschreibende “Graphologie” hat absolut NICHTS mit der Sachkunde zur Feststellung von gefälschten Handschriften eines Sachverständige aus dem Fachbereich 08.11 “Handschriftenvergleichung” zu tun.  Darüber ist sich die gesamte Fachwelt einig.

Trotzdem gibt es einflussreiche Kreise in der österreichischen Justiz, die ein offenkundiges Interesse daran haben, mit Hilfe solcher wissentlich falscher Gerichtssachverständigen, jederzeit nach Belieben gerichtliche Gutachtens-Ergebnisse bei Frau Dr. Nürnberger bestellen zu können, je nachdem ob man Urkunden, Verträge, Testamente etc. als “echt” oder “gefälscht” halten will, um sich gegenseitig maximal bereichern zu können.

Wir raten allen Rechtsanwälten und Parteien, in laufenden Gerichtsverfahren die Bestellung von Frau Dr. Nürnberger als Gerichtssachverständige für Handschriftenuntersuchungen unter Vorlage der hier veröffentlichten Urkunden abzulehnen.

Parteien, deren Rechtsvertreter es verabsäumt haben, die gerichtliche Bestellung von Frau Dr. Nürnberger als Gerichtssachverständige für Handschriftenuntersuchungen in laufenden Verfahren abzulehnen, raten wir zu prüfen, auf welcher Seite ihr Rechtsanwalt tatsächlich steht.

In allen bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren rufen wir alle Geschädigten der falschen Schriftsachverständigen Dr. Marianne Nürnberger auf sich mit uns zur Koordinierung und gegenseitigen Unterstützung in Schadenersatzverfahren in Verbindung zu setzen.

Für alle Verfahren, in denen die falsche Schriftsachverständige Dr. Marianne Nürnberger noch Schaden anrichten konnte, obwohl dem Landesgericht Graz die mangelnde Qualifikation von Dr. Nürnberger nachweislich zu Kenntnis gebracht worden war,  kann zusätzlich eine Amtshaftung der Republik Österreich schlagend werden.

Die falsche Schriftsachverständige Dr. Marianne Nürnberger wird überwiegend bei hohen Streitwerten in Verlassenschaften tätig z.B. um gefälschte Testament als echt zu verkaufen oder echte Testamente rechtsunwirksam zu machen.

Justizopfer haben uns aus diversen Gerichtsverfahren mehrere Übergutachten zur Verfügung gestellt, die massive Fehler in den Gutachten der Sachverständigen Dr. Marianne Nürnberger nachweisen.

Demnach verbreitet Frau Dr. Marianne Nürnberger in ihren Schriftgutachten – sehr wortgewandt – fachlich unhaltbaren HOKUS POKUS.

Ergänzend hingewiesen wird auf das beiliegende Rechtsgutachten, wonach Frau Dr. Nürnberger gemäß ihrer Dissertation ein völlig anderes Sachgebiet erforscht hat, nämlich
rauschgiftinduzierte Tänze und Rituale in Sri Lanka.
Titel der Dissertation:  „Die Tanzschule Chitrasenas in Colombo – Eine Kulturwandelstudie der Tänzer Sri Lankas (Ceylons) aus ethnosoziologischer Sicht“

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Hauptverband der Gerichtssachverständigen

vorgeschriebene Qualifikationsnachweise für Schriftsachverständige

 

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