Über die
Österreichische Justizopfer-Hilfe
Nach der Definition von Transparency International ist Korruption der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Das Wort Korruption stammt vom lateinischen Wort corrumpere und bedeutet verderben, vernichten, bestechen.
Korruptionsbereitschaft innerhalb einer parteipolitisch besetzten Justiz ist die logisch zwingende Folge vom System permanent überbelasteter und unterbezahlter Richter und Staatsanwälte.
Diese Miss-Stände in der Justiz werden von politischen Parteien bewusst herbeigeführt, da sich viele Parteifunktionäre persönliche Vorteile und gefahrlose Bereichungsmöglichkeiten aus einem schwachen Justizsystem erwarten.
Die Zweiklassenjustiz ist Realität.
Die österreichische Justizopfer-Hilfe ist ein gemeinnütziger Konsumentenschutzverband zur Aufklärung und Bekämpfung dieser Phänomene des Missbrauchs in der österreichischen Justiz
Es unterstützt Personen, die ohne Beistand nicht in der Lage sind, ihnen zugefügtes Unrecht vor Gericht zu beweisen und zustehende Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Recht und Gerechtigkeit soll auch bei Vorliegen komplexer Sachverhalte und gegen Widerstände in jenen Fällen ermöglicht werden, in denen von offizieller Seite keine oder bisher nur unzureichende Ermittlungsaufträge erteilt wurden.
Unterstützt wird eine saubere, sachorientierte Rechtsprechung im Sinne des verfassungsmäßig geschützten Menschenrechtes der Gleichheit vor dem Gesetz..
Aktivitäten:
a) die Organisation von Selbsthilfegruppen
zum Austausch von Informationen und Erfahrungen, sowie zur psychologischen Begleitung
b) kooperative Ermittlungstätigkeit, Kostenzuschüsse
alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Delikte aufgeklärt und die wahren Täter gerichtlich belangt werden.
Zur Durchsetzung der Institutsziele werden finanziellen Unterstützungen und Spenden an Opfer vergeben. Zur Hilfe in der Umsetzung der Institutsziele und Überwachung der Zielerreichung können Institutsmitglieder entsandt werden, um die erforderlichen Informationen und gerichtstaugliche Beweise für die bestmögliche Umsetzung der Institutsziele einzuholen.
Dazu gehören insbesonders:
c) die Übernahme von Kosten für gerichtlich beeidete Sachverständige, Detektive und technische Ausstattung zur Beweissicherung.
Entweder als Folge überzogener Sparmaßnahmen und Personalknappheit, oder zum Schutz einflussreicher Täter werden von den Staatsanwaltschaften teilweise keine oder unzureichende Ermittlungsaufträge erteilt. Ohne Ermittlungsauftrag darf die Polizei jedoch nicht tätig werden und keine Beweise sichern.
d) investigative, journalistische Aufarbeitung einzelner Gerichtsfälle
zur Herausgabe von Druck- und Zeitschriften, Mitteilungsblättern und Jahrbüchern sowie Veröffentlichungen in elektronischen Medien.
e.) Aufbau und Betrieb einer öffentlich zugänglichen Datenbank,
deren Ziel es ist Missstände im Bereich der Justiz zentral zu sammeln.
Durch abrufbare Dossiers erhalten Justizopfer die Möglichkeit, sich anhand konkreter Fakten aus vergleichbaren Fällen erfolgreich gegen systematisch gedeckte Wiederholungstäter im Bereich der Justiz zu verteidigen.
Diese Informationssammlung soll Geschädigten und deren Rechtsanwälten bessere Verteidigungsmöglichkeiten gegen alle Fälle von Justiz-Willkür und Korruption in der Justiz geben.
f.) Sammelstelle für justiz- und polizei-interne Probleminformationen
Insbesonders richtet sich die Tätigkeit der Österreichischen Justizopfer-Hilfe auch an alle rechtschaffenen Mitarbeiter innerhalb der österreichischen Justiz, Alle die davon überzeugt sind, dass der gute Ruf der österreichischen Justiz nur durch sachliche Aufklärung und den Ausschluss schwarzer Schafe erfolgen kann.
Himmelschreiendes Unrecht auf Dauer politisch unter den Teppich kehren zu wollen, führt zwangsläufig zu immer größeren Problemen.
Alle rechtschaffenen Mitarbeiter innerhalb der österreichischen Justiz und der Polizei erhalten die Möglichkeit Informationen über Miss-Stände ohne persönliche Nachteile öffentlich zu machen und einer Bereinigung zuzuführen.
Finanzierung
Die gemeinnützige Österreichische Justizopfer-Hilfe wird durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Beihilfen und Veranstaltungseinnahmen finanziert.
Kosten kooperativer Ermittlungs- und Anwaltstätigkeiten werden aus zedierten Schadenersatzforderungen gedeckt.
Der beeinträchtigte Felix Massimo Seidl erlebt in seinem Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht Klagenfurt das Worst-Case-Szenario. Ein Juristenmonopol aus wechselnden Anwälten und der Richterin Mag.a Theresia Fill führt seine Wirtschaft anstelle des kundigen Vaters und Schenkers seiner ungarischen Immobilien.
· Betroffene Personen:
· Hintergrund:
· Motivation für Schenkungen:
· Rechtliche Herausforderungen:
· Aktueller Status:
· Richter und Richterinnen:
· Die aktuelle Richterin:
· Vertrauensbruch:
· Leidtragender:
Langjährig und weiterhin der Genehmigung entzogen ist das Versorgungskonzept des Schenkers das eine ausschließliche Veranlagung des Sohnes in Immobilien unter befristetem Einbehalt der Früchte vorsieht. Die bescheidenen Erträge fließen in den gemeinsamen Haushalt.
Beschnitten wird auch deren Verwaltung durch den väterlichen Treuhänder. Immobilien in der Hand junger Menschen sind nicht statisch zu sehen, Wertsteigerungen sind zu realisieren und einem Erneuerungsbedarf rechtzeitig nachzugehen.
Unter der bestehenden Besetzung und den Auflagen des Gerichts ist eine wirtschaftliche Immobilienverwaltung unmöglich und dem Betroffenen wird aus diesem Grund sein ergänzendes Erbe entgehen.
Felix’ Fall ist ein Krimi aus dem realen Leben, der von Behördenwillkür und sozialer Inkompetenz zeugt. Das Bezirksgericht Klagenfurt hat Felix’ Leben beeinträchtigt und seine Urlaubsträume in Ungarn zunichte gemacht. Seine Erfahrungen rechtfertigen das Misstrauen der Familie in die Unvoreingenommenheit seiner Richterin und den Verdacht von „Kollegialität im Versagen“ bei weiteren Instanzen.